Hilfen für Kinder, Jugendliche und Erziehungspersonen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Hilfen für Kinder, Jugendliche und Erziehungspersonen

Beschreibung

In Deutschland sollen alle jungen Menschen gut aufwachsen können. Deshalb haben sie ein Recht auf Erziehung und auf Förderung ihrer Entwicklung.

In der Regel sind es die Mütter und Väter, die ihren Kindern diesen Rahmen bieten und für die notwendige Erziehung und Entwicklungsförderung sorgen. Erziehung kann eine herausfordernde Angelegenheit sein. Nicht immer schaffen es Eltern(teile), auf alle Grundbedürfnisse ihrer Kinder angemessen einzugehen. Damit Kinder sich auch unter schwierigen Bedingungen altersgerecht entwickeln können, gibt es die Hilfen zur Erziehung (§27ff SGBVIII), die das Referat Allgemeiner Sozialer Dienst der Stadt Langenfeld Rhld. unter besonderen Voraussetzungen anbietet.

  • Allgemeine Beratung, Unterstützung in Erziehungsfragen
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge sowie des Umgangsrechts
  • Vermittlung und Organisation von Hilfen zur Erziehung (wie z.B. ambulante Erziehungshilfe, stationäre Jugendhilfemaßnahmen)
  • Beratung und Begleitung von Personensorgeberechtigten, Kindern und Jugendlichen im gesamten Hilfeplanverfahren
  • Betreuung der Ursprungsfamilie bei Hilfen außerhalb der Familie
  • Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (z.B. Inobhutnahme bei Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellem Missbrauch)
  • Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren (z.B. bei Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts bei Scheidung, bei Gefährdung des Kindeswohls)

Wer diese Hilfen in Anspruch nehmen möchte, kann sich an das Jugendamt wenden. Wenn das Jugendamt Unterstützungsbedarf sieht, kann es auch von sich aus auf die Eltern zugehen und die Inanspruchnahme von Hilfen empfehlen.

Zuständige Einrichtung