Wichtige Regeln für positiv getestete Personen und deren Angehörige
Das Land NRW hat eine neue Corona-Test- und Quarantäneverordnung erlassen, in der u.a. eine Quarantäneverpflichtung auch ohne individuelle Anordnung besteht:
Für Detail-Informationen unter anderem zu Umgang mit positiven Testergebnissen, Kontaktpersonen, Isolierungspflichten, Quarantänepflichten, Informationspflichten, Ausnahmeregelungen etc. nutzen Sie bitte den
Download der Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW
Soweit die örtlichen Ordnungs- oder Gesundheitsbehörden individuelle Anordnungen zur Quarantäne treffen, gehen diese den Regelungen der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vor.
Informationen des Landes NRW unter https://www.mags.nrw sowie https://www.land.nrw
Alle wichtigen Informationen des Kreises Mettmann und eine Übersicht zu den Regelungen hierzu finden Sie unter
https://www.kreis-mettmann-corona.de/
Der Kreis Mettmann hat auf seiner Sonderseite auch Informationen zum Thema Quarantäne und Symptome sowie Kontakt zu infizierten Personen veröffentlicht. Die Formulare (Meldung eines positiven Tests, Meldung von Kontaktpersonen) und weitere Informationen finden sich ebenfalls auf der Seite des Kreises. Ferner finden Sie dort weitere Informationen des Kreisgesundheitsamtes und Merkblätter zu diesem Thema.
Informationen über Testmöglichkeiten und Probeentnahmestellen im Kreis Mettmann (auch in Langenfeld) sowie weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Seite des Kreises Mettmann unter https://www.kreis-mettmann-corona.de/ unter dem Punkt Testmöglichkeiten.
Weitere Details und Antworten gibt es auf der Seite des Kreises Mettmann auch unter: