COVID-19-Update: Neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW tritt am 4. Dezember in Kraft
Am 4. Dezember 2021 ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft getreten.
Darin werden die bereits in den Medien angekündigten Regelungen der Ministerpräsident/innen-Konferenz der vergangenen Woche nun auch für Nordrhein-Westfalen und damit auch für Langenfeld geregelt.
Hervorzuheben ist dabei sicherlich die 2G-Regel im Einzelhandel (außer Angebote des täglichen Bedarfes wie Lebensmittelmärkte, Apotheken etc.), die bereits ab Samstag, 4. Dezember 2021, Geltung hat.
Zu beachten ist hier, dass die durch die jeweiligen Händler und Dienstleister vorzunehmenden Kontrollen bis einschließlich Dienstag, 7. Dezember 2021, noch stichprobenartig erfolgen können.
Der Langenfelder Einzelhandel wurde heute bereits mit einem vorbereitenden Newsletter auf die angekündigten Reglungen vorbereitet. Die Details werden in einem weiteren Newsletter des City-Managements folgen.
Hinzu kommen grundsätzliche Kontaktbeschränkungen für Gruppen mit nicht immunisierten Personen.
Auch private Feierlichkeiten sind in Innnräumen auf 50 Personen, außen auf 200 Personen begrenzt, dies allerdings ab einer Inzidenz im Kreis, die über 350 liegt (am 3. Dezember 243,0 im Kreis Mettmann) und dann mit dreitägigem Vorlauf.
Diskotheken, Clubs und vergleichbare Einrichtungen werden als vom Land definierte Orte mit hohem Infektionsrisiko vorerst geschlossen.
Alle Regelungen können im Detail in der
Coronaschutzverordnung des Landes NRW
nachgelesen werden.
Weitere Infos zu den neuen Regeln gibt es auf der Internetseite des Landes NRW: