Versteigerungen von Fundfahrrädern am 25. März 2023
Das Langenfelder Fundbüro räumt den Keller aus. Zur Versteigerung im März kommen etwa 50 Fahrräder, darunter sind Kinderräder, Damen- und Herrenräder unter den Hammer.
Gefundene Fahrräder sowie alle anderen Fundsachen werden von der Stadtverwaltung sechs Monate aufbewahrt um sie an den oder die Eigentümer/in auszuhändigen. Nach der Sechs-Monatsfrist kann der Finderanspruch geltend gemacht werden. Wenn gewünscht, erhält der oder die Finder/in die Fundsache.
Fahrräder die nicht durch Eigentümer/in oder Finder/in abgeholt werden, kommen in die städtische Versteigerung, so finden in der Regel zwei Mal im Jahr Versteigerungen statt. Die Versteigerung findet an den Fahrradständern im Eingangsbereich des Rathauses statt. Ab 12.30 Uhr können die Fahrräder besichtigt werden, bevor dann um 13 Uhr die eigentliche Versteigerung beginnt.
Versteigerungsbedingungen: Der Zuschlag gem. § 156 BGB ergeht an den Meistbietenden nach dreimaligen Aufruf des Gebotes. Die zugeschlagene Sache wird nur unter Vorlage eines Ausweises / Passes und gegen Barzahlung (in Euro) ausgehändigt.
Auf die ersteigerten Fundstücke gibt es keinen Anspruch auf Gewährleistung wegen eines Mangels.
Die Versteigerung findet bei jedem Wetter statt, da die Versteigerungsfläche überdacht ist.
Kontakt:
E-Mail: fundbuero@langenfeld.de
im Internet www.langenfeld.de unter Bürgerservice/Fundbüro
Tel.: 02173 / 794 4444
Fax.: 02173 / 794 9 24 24