157. Änderung des Flächennutzungsplanes „Entwicklungsraum für Batteriespeicher zwischen Ackerstraße und Am Hauweg"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB am 06.05.2026
Der Rat der Stadt Langenfeld hat am 24.03.2026 die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 (1) BauGB für die 157. Änderung des Flächennutzungsplanes "Entwicklungsraum für Batteriespeicher zwischen Ackerstraße und Am Hauweg" beschlossen.
Ziel der Planung ist die Darstellung einer Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Elektrizität S I (1) Nr. 12 BauGB für die Zulässigkeit von Batteriespeichern.
Die Beteiligung findet am Mittwoch, den 06. Mai 2026 um 18 Uhr im
Bürgersaal des Rathauses, Raum 185, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld, statt.
Anlagen
Anlage 3: Entwurf der 157. Änderung des Flächennutzungsplanes