Reisepass

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Reisepass

Kurzbeschreibung

Annahme von Anträgen für Reisepässe und Ausstellung von vorläufigen Dokumenten

Beschreibung

Seit dem 01.11.2007 wurden die biometrischen Merkmale im Reisepass um den Fingerabdruck ergänzt. Des Weiteren ist seit dem 01.03.2017 ein neuer Reisepass erhältlich, welcher mehr Sicherheitsmerkmale aufweist. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums


Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (alter Reisepass, Personalausweis)
  • 1 biometrietaugliches aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate)
    hier können Sie Ihre Fotos erstellen lassen:
    - Studio 86
    - Foto Schatz
    - Mister Minit
    - im Eingangsbereich des Rathauses steht Ihnen ein Passbildautomat (4 Bilder für 10 €) zur Verfügung
  • digital erstellte und selbst ausgedruckte Bilder können NICHT verwendet werden.
  • ggfs. Staatsangehörigkeitsnachweis
  • bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsfristen beim Reisepass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei.

Sollte ein Reisepass kurzfristig benötigt werden, besteht die Möglichkeit der Beantragung eines "Express"-Reisepasses (Fertigungszeit: drei bis fünf Werktage).
In begründeten Ausnahmen ist die sofortigen Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich, der parallel zum biometrischen Reisepass beantragt wird. Dieser beinhaltet aber keine biometrischen Merkmale und wird daher nicht in allen Ländern anerkannt.


Hinweise und Besonderheiten

Das Auswärtige Amt bietet in seinem Internet-Angebot so genannte Länderinformationen an. Neben Hinweisen u.a. zur Sicherheitslage und zur medizinischen Vorsorge sowie Listen mit den Anschriften der konsularischen Vertretungen erhält man dort auch Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.


Voraussetzungen

  • Der Antragsteller muss Deutscher sein.
  • Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde.
  • Der Antragsteller muss volljährig sein (ansonsten: Zustimmung beider Elternteile, Ausweise beider Eltern, ggfs. Nachweis über Sorgerecht (Einverständniserklärung, siehe Downloads))

Verfahrensablauf

Abholung:

Zur Abholung bringen Sie bitte, sofern vorhanden, Ihren alten Reisepass mit.

Wenn Sie bei Beantragung eine Handynummer oder E-Mail Adresse hinterlassen haben, erhalten Sie automatisch eine Nachricht, sobald Ihr Reisepasse im Bürgerbüro zur Abholung bereit liegt.

Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 4 - 6 Wochen.

Falls Sie jemanden beauftragen möchten Ihren Reisepass abzuholen, dann stellen Sie bitte eine Abholungsvollmacht aus und geben Ihren alten Reisepass (falls einer vorhanden) mit.

Abholungsvollmacht


Kosten

  • Reisepass an Personen ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)
  • Reisepass an Personen bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 € (Gültigkeit 6 Jahre)
  • Express-Reisepass Mehrkosten von zusätzlichen 32,00 €
  • vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass: 26,00 € (Gültigkeit 1 Jahr)

Zuständige Einrichtung