Jugendarbeit
Allgemeine Informationen
Die Jugendarbeit soll ihre Aktivitäten ausgerichtet auf die Interessen und Wünsche der Jugendlichen und Kinder planen und durchführen. Ihre Aufgabe ist die "Förderung des sittlichen, geistigen und körperlichen Wohls der jungen Menschen".
Formen der Jugendarbeit sind zum Beispiel Einrichtungen von Freizeithäusern, Spielplätzen, Stadtranderholungen, Freizeithilfen, sowie soziale, kulturelle und politische Bildung.
In diesem Sinne steht die Jugendarbeit Kindern, Jugendlichen, Eltern, freien Trägern und Verbänden durch Beratung, Unterstützung und Veranstaltungen zur Verfügung.
Aufgaben sind:
- Bewilligung von Zuschüssen an Jugendverbände für Freizeitmaßnahmen (Jugendförderung)
- Unterstützung der freien Jugendverbände und des Stadtjugendringes
- Betreuung der Jugendfreizeiteinrichtungen
- Unterhaltung des Jugendzentrums (J@Z) und des Kinderhauses
- Kinder- und Jugenderholung
- Politische und kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche
- Jugendschutz
- Aufsuchende Jugendarbeit (AJA)
- Kinder- und Jugendbeteiligung
Formulare Jugendförderung:
- Förderrichtlinie
- Zuschussantrag gem. Pos. B der Förderrichtlinie
- Zuschussantrag gem. Pos. C, D, E der Förderrichtlinie
- Zuschussantrag gem. Pos. G1, G2 der Förderrichtlinie
- Zuschussantrag gem. Pos. I der Förderrichtlinie
- Vordruck Teilnehmerliste
Rechtliche Grundlagen:
Kinder- und Jugendhilfegesetz
Stadt Langenfeld Rhld.
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764
Langenfeld
Montag:
Von
08:00 bis 12:00
Dienstag:
Von
08:00 bis 12:00
Mittwoch:
Von
08:00 bis 12:00
Donnerstag:
Von
08:00 bis 12:00
und 14:00 bis 17:00
und 14:00 bis 17:00
Freitag:
Von
08:00 bis 12:00
Kontakte:
02173/794-3100
02173/794-3102
02173/794-3105