Jugendgerichtshilfe
Allgemeine Informationen
Wenn junge Menschen im Alter von 14 bis 21 Jahren straffällig geworden sind und sich vor einem Jugendrichter verantworten müssen, bieten die Jugendgerichtshelfer/-innen des Referates Allgemeiner Sozialer Dienst ihnen und ihren Eltern vor, während und nach der Gerichtsverhandlung Begleitung an.
Die JG-Helfer sind als sozialpädagogische Sachverständige an jeder Jugendgerichtsverhandlung beteiligt. Um ihre Aufgabe erfüllen zu können, sind vor der Gerichtsverhandlung zwischen den Beteiligten und der Jugendgerichtshilfe persönliche Gespräche erforderlich. Das Gericht erhält so die Möglichkeit, Straftaten im Zusammenhang mit der persönlichen Entwicklung und der familiären Situation des jungen Menschen zu sehen. Die Jugendgerichtshilfe ist ebenso berechtigt, dem Gericht einen Ahndungsvorschlag zu unterbreiten.
Referat 320 -Allgemeiner Sozialer Dienst-
und 14:00 bis 17:00
Für allgemeine Auskünfte steht der Tagesdienst des ASD zur Verfügung.
Montag - Mittwoch: Von 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: Von 08.00 - 17.00 Uhr
Freitag: Von 08.00 - 12.00 Uhr
Telefon: 02173/794 3333
Zimmer: 149 (1. OG)
Termine mit den zuständigen Sachbearbeitern sind nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.