Beratung zur Überwindung einer Notlage

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Beratung zur Überwindung einer Notlage

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Zu allen Hilfsmöglichkeiten, die das zwölfte Sozialgesetzbuch bietet, werden Beratungen angeboten. Die Beratungen betreffen die persönliche Situation, den Bedarf sowie die mögliche Stärkung der Selbsthilfe zur aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und zur Überwindung der Notlage.
 
Notwendige Unterlagen:

Die beizubringenden Unterlagen können erst durch ein Beratungsgespräch festgelegt werden.


Rechtliche Grundlagen:

Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Sozialhilfe

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen