Straßenbaubeiträge
Allgemeine Informationen
Zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, die Anschaffung, die Erweiterung und Verbesserung – dazu gehört auch die Erneuerung, die zu einer nachhaltigen Verbesserung führt – von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung für die dadurch den Eigentümern und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke erwachsenden wirtschaftlichen Vorteile erhebt die Stadt Langenfeld sogenannte Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG.
Rechtliche Grundlagen:
- Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Langenfeld Rhld.
Rathaus / Referat Steuern und Abgaben
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