Unbedenklichkeitsbescheinigung
Allgemeine Informationen
Durch sog. Unbedenklichkeitsbescheinigungen wird bescheinigt, ob der Antragsteller seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist oder ob Rückstände bei den kommunalen Abgaben bestehen.
Die gemeindlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden u.a. bei der Beantragung von erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. Gaststättenerlaubnissen ) verlangt.
Notwendige Unterlagen:
- Identitätsnachweis, z.B. Personalausweis
- oder schriftliche Vollmacht und Identitätsnachweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten, bei juritischen Personen (z.B. GmbH) der Geschäftsführer bzw. der bevollmächtigten Person
Gebühren: 17,00 €
Rathaus / Referat Steuern und Abgaben
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764
Langenfeld
Montag:
Von
08:00 bis 12:00
Dienstag:
Von
08:00 bis 12:00
Mittwoch:
Von
08:00 bis 12:00
Donnerstag:
Von
08:00 bis 12:00
und 14:00 bis 17:00
und 14:00 bis 17:00
Freitag:
Von
08:00 bis 12:00
Formulare
Kontakte:
02173/794-6722
02173/794-6720
02173/794-6721