Grundsteuer

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Grundsteuer

Kurzbeschreibung

Die Grundsteuer ist eine sogenannte Realsteuer. Ihr unterliegt sämtlicher Grundbesitz, wobei es gleichgültig ist, ob er bebaut oder unbebaut, ob er land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder Wohnzwecken dient und ob er mit Hypotheken belastet oder frei von solchen Belastungen ist.

Beschreibung

Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Einheitswert des Grundbesitzes.

Voraussetzung für die Festsetzung der Grundsteuer ist der Grundsteuermessbescheid, der jedem Grundsteuerpflichtigen vom Finanzamt Hilden zugestellt wird.

Grundbesitz – Verkauf:

Die Grundsteuer wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nach den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres (Stichtag: 01. Januar) festgesetzt und erhoben. Die Grundsteuerpflicht endet zum 31. Dezember des Jahres, in dem der Grundbesitz auf den Erwerber (durch Kauf, Erbschaft, Schenkung oder ähnliches Rechtsgeschäft) übergegangen ist, grundsätzlich jedoch erst nach Erteilung eines Bescheides des Finanzamtes Hilden über die Zurechnungsfortschreibung auf den bzw. die neuen Eigentümer.

Wenn im Laufe eines Kalenderjahres Grundbesitz veräußert wird, muss die Grundsteuer noch für das gesamte Kalenderjahr vom Veräußerer gezahlt werden.

Aufgrund des Kaufvertrages steht es den Grundsteuerparteien frei, sich privatrechtlich zu einigen.

Unterjähriger Verkauf:

Sollten sich die beiden Grundsteuerparteien (Veräußerer/Erwerber) einig sein, so kann die Grundsteuer (zusammen mit den Gebühren: z.B. Entwässerungs- und Abfallgebühren) auf den 1. des auf den Monat des wirtschaftlichen Übergangs folgenden Monats auf den Erwerber übertragen werden.

Hierzu wird das Formular „Mitteilung über Eigentumswechsel“ benötigt, welches ausgefüllt und von beiden Grundsteuerparteien unterschrieben an das Referat Steuern und Abgaben übermittelt werden muss. Dies kann auch per Mail erfolgen.

Das Formular kann unter den Downloads abgerufen werden. 

 

Hebesätze:

Die Grundsteuerhebesätze in der Stadt Langenfeld Rhld. für das Jahr 2024 betragen

für die Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe):  160 v.H.
für die Grundsteuer B  (Grundstücke): 360 v.H.

 

Berechnung der Grundsteuer:

Das Finanzamt Hilden ermittelt einen Grundsteuermessbetrag.

Die Stadt Langenfeld setzt einen Hebesatz fest.

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer


Hinweise und Besonderheiten

Die Stadt Langenfeld bietet Ihnen die Möglichkeit, fällige Beträge kostenfrei und bequem per SEPA- Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen. Das SEPA Formular kann unter den Downloads abgerufen werden.

Zuständige Einrichtung