Kostenersätze für Grundstücksanschlussleitungen
Allgemeine Informationen
Der Aufwand, der der Stadt Langenfeld für die Herstellung, Erneuerung, Beseitigung, Veränderung und Unterhaltung der Grundstücksanschlussleitungen entstanden ist, ist der Stadt Langenfeld vom Eigentümer des an die öffentlichen Entwässerungsanlagen angeschlossenen Grundstückes (= Anschlussnehmer) in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten zu ersetzen.
Rechtliche Grundlagen
- Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Anschluss an die Entwässerungsanlage der Stadt Langenfeld Rhld. und über den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse
Rathaus / Referat Steuern und Abgaben
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