Aktuelle Verordnungen und wichtige Hygienedokumente
Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der ab dem 22.02.2021 gültigen Fassung
Allgemeinverfügung des Kreises Mettmann zur Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18.01.2021- Begrenzung der Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen
Für Detail-Informationen nutzen Sie bitte den
Quarantäneverordnung des Landes NRW
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Download der Quarantäneverordnung des Landes NRW in der aktuell gültigen Fassung
Reisen:
Informationen zum Thema "Ein- und Rückreise" finden Sie auf der Seite des Landes NRW www.land.nrw/corona sowie auf der Seite des NRW-Gesundheitsministeriums www.mags.nrw/Coronavirus und auf der Seite des Kreises Mettmann www.sonderlage-kreis-mettmann.de
Coronaeinreiseverordnung des Landes NRW in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten (Coronaeinreiseverordnung – CoronaEinrVO) in der aktuell gültigen Fassung
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Download der Coronaeinreiseverordnung des Landes NRW in der aktuell gültigen Fassung
Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag (Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV) vom 13.01.2021
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Download der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes vom 13.01.2021
Auf der Sonderseite des Kreises Mettmann www.sonderlage-kreis-mettmann.de sind ferner Informationen des Kreisgesundheitsamtes zu diesem Thema aufgeführt.
Handreichungen zur Einreise in verschiedenen Sprachen
Das Bundesgesundheitsministerium hat in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und dem Robert-Koch-Institut Handreichungen für Einreisende in verschiedenen Sprachen aufgelegt, die nachfolgend heruntergeladen werden können:
Deutsch – Englisch – Italienisch
Deutsch – Englisch – Französisch
Deutsch – Englisch – Rumänisch
Informationen des zuständigen Kreises Mettmann
https://www.sonderlage-kreis-mettmann.de
Wie kann ich als Betrieb die Anwesenheit erfassen?
Betriebe sind verpflichtet die Anwesenheit Ihrer Gäste und Kunden zu dokumentieren.
Dies muss so geschehen, dass die Gäste / Kunden nicht die Kontaktdaten der vorherigen Einträge einsehen können.
Dies kann so erfolgen, dass
- Sie den Eintrag für den Gast / Kunden vornehmen,
- Sie Listen pro Tischnutzung führen, d.h. setzen sich neue Gäste an einen freien Tisch, muss es eine neue Liste geben Anwesenheitsliten für Kunden und Gäste 2x4
- Sie Einzellisten führen Anwesenheitslisten für Kunden und Gäste Einzelformular
Für Schule und Kita:
Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW in der ab dem 22.02.2021 gültigen Fassung (CoronaBetrVO)
Informationen der Landesregierung:
Die Landesregierung hat ständig aktualisierte FAQs zusammengestellt, in denen weitere Informationen zu finden sind:
Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW:
https://www.mags.nrw/coronavirus