Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertengesetz
Besondere Voraussetzungen:
- Es muss bereits eine Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt festgestellt worden sein.
- Die bereits festgestellten Behinderungen haben sich verschlimmert und/oder neue Behinderungen sind hinzugekommen.
- Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Ganz wichtig sind die Angabe der Rentenvesicherungsnummer und der Arztadressen.
- Der Antragsteller muss in Langenfeld wohnhaft sein.
- Der Antrag kann im Bürgerbüro abgegeben werden und wird umgehend weitergeleitet.
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch das Versorgungsamt Kreis Mettmann - Abteilung Behinderung und Ausweis - Schwarzbachstraße 10 in 40822 Mettmann.
Versorgungsamt Kreis Mettmann
Öffnungszeiten:
Dienstag und Mittwoch: 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Die Bearbeitungsfrist beim Versorgungsamt richtet sich nach dem Einzelfall.
Notwendige Unterlagen:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck mit Angabe des Aktenzeichens des Versorgungsamtes
- Der bisher gültige Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes ist dienlich, aber nicht zwingend erforderlich.
Stadt Langenfeld Rhld.
Referat 240 -Bürgerbüro-
Referat 240 -Bürgerbüro-
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764
Langenfeld
Montag:
Von
07:30 bis 17:00
Dienstag:
Von
07:30 bis 17:00
Mittwoch:
Von
07:30 bis 17:00
Donnerstag:
Von
07:30 bis 19:00
Freitag:
Von
07:30 bis 12:00
Samstag:
Von
09:00 bis 12:00