An-, Ab- und Ummeldung Bürgerbüro

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

An-, Ab- und Ummeldung Bürgerbüro

Kurzbeschreibung

Bei jeder Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen! Informationen und das Formular zur Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie hier.

 

Beschreibung

Anmeldung

Um eine Anmeldung handelt es sich bei:

  • Zuzug aus einer anderen Stadt nach Langenfeld Rhld.
  • Umzug innerhalb von Langenfeld Rhld.

 

Zur Anmeldung in Langenfeld Rhld. müssen Sie:

  • im Bürgerbüro persönlich Vorsprechen und den Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass vorlegen.
  • Bei jeder Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

 

Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:

  • dem ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular
  • dem Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass
  • Wohnungsgeberbestätigung 

 

Abmeldung der Nebenwohung:

Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, dann ist die Abmeldung bei der Stadt durchzuführen, wo der Hauptwohnsitz ist.

Wegzug von Langenfeld Rhld. in eine andere Stadt oder Gemeinde (Abmeldung):

Eine Abmeldung in Langenfeld Rhld. ist nicht mehr erforderlich. Mit der Anmeldung in der neuen Gemeinde erhält die Wegzugsgemeinde eine Rückmeldung und führt die Abmeldung von Amtswegen durch.

Wegzug von Langenfeld Rhld. ins Ausland (Abmeldung):

Zur Abmeldung in Langenfeld Rhld. müssen Sie:

  • im Bürgerbüro persönlich Vorsprechen und den Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass vorlegen.

Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:

  • dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformular
  • dem Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass
  • Wohnungsgeberbestätigung

 

Vordrucke der An- Ab- und Ummeldung: (bitte nur nach vorheriger Rücksprache des Bürgerbüros ausdrucken und ausfüllen)


Fristen

Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist innerhalb von 2 Wochen nach Einzug anzugeben.


Hinweise und Besonderheiten

Woran man beim Wohnungswechsel noch denken sollte:

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson