Auskunft aus dem Bebauungsplan
Allgemeine Informationen
Das Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet die Stadt Langenfeld, die von ihr als Satzung beschlossenen, rechtskräftigen Bebauungspläne für jedermann während der Dienststunden zur Einsichtnahme bereitzuhalten und auf Verlangen über deren Inhalt Auskunft zu erteilen. Gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr können Ausdrucke oder Teilausdrucke der Bebauungspläne erworben werden.
Weitere Informationen:
Stadt Langenfeld Rhld.
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764
Langenfeld
Montag:
Von
08:00 bis 12:00
Dienstag:
Von
08:00 bis 12:00
Mittwoch:
Von
08:00 bis 12:00
Donnerstag:
Von
08:00 bis 12:00
und 14:00 bis 17:00
und 14:00 bis 17:00
Freitag:
Von
08:00 bis 12:00
Kontakte:
02173/794-5113
02173/794-5110
02173/794-5114