Bewohnerparkausweis

- Sie müssen in einer der betroffenen Straße mit Hauptwohnsitz gemeldet sein
- Pro Bewohner (Hauptwohnsitz) ein Ausweis für ein bestimmtes Auto, das auf den Antragsteller zugelassen ist oder nachweislich dauerhaft von ihm genutzt wird
Sie benötigen zur Antragstellung ( Merkblatt):
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- den Fahrzeugschein oder den Fahrzeugbrief
- Nutzungsnachweis für Antragsteller, die nicht Fahrzeughalter sind; Bestätigung des Halters, dass das Fahrzeug vom Fahrer ständig genutzt wird z. B. bei Nutzung eines Dienstwagens
- Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n sind zusätzlich vorzulegen:
+ Schriftliche Vollmacht
+ Personalausweis oder Pass des/der Bevollmächtigten. - Ihren bisherigen Bewohnerparkausweis (bei Änderungen oder Verlängerungen)
Hinweise:
- Bei Fahrzeugwechsel ist ein neuer Bewohnerparkausweis zu beantragen, der alte Bewohnerparkausweis ist abzugeben
- Für Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von über 5,25 Metern werden keine Bewohnerparkausweise ausgestellt.
- Ein Bewohnerparkausweise kann nicht schriftlich beantragt werden.
- Der Verlust des Bewohnerparkausweises ist anzuzeigen.
Gebühren:
- für die Beantragung werden 25,00 € erhoben, der Bewohnerparkausweis wird für ein Jahr ausgestellt
online Antrag
(nach erfolgreichem Bezahlvorgang wird Ihnen der Parkausweis zugeschickt.)
Stadt Langenfeld Rhld.
Referat 240 -Bürgerbüro-
Referat 240 -Bürgerbüro-
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764
Langenfeld
Montag:
Von
07:30 bis 17:00
Dienstag:
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07:30 bis 17:00
Mittwoch:
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