Gewerbemeldung
Gewerbeanmeldung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (hier: Gewerbemeldestelle der Stadt Langenfeld) anzeigen.
Gewerbeummeldung
Diese ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:
- Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Langenfeld
- Erweiterung oder Änderung des bisher gemeldeten Gewerbegegenstandes
Gewerbeabmeldung
Diese hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.
Notwendige Unterlagen:
Die Gewerbean-, -um- und -abmeldung kann persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweises beim Sachbearbeiter durchgeführt werden. Bei schriftlicher Antragstellung können Sie das entsprechende Formular elektronisch abrufen oder beim Sachbearbeiter persönlich abholen.
Bei der schriftlichen Meldung benötigen Sie weitere Unterlagen, wie z.B. Handelsregisterauszug sowie Kopien der Personalausweise der Gewerbetreibenden, Verrechnungsscheck über die Verwaltungsgebühr. Diese Informationen sollten bei den Sachbearbeitern erfragt werden.
Rechtliche Grundlagen:
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf und der Handwerkskammer Düsseldorf .
Stadt Langenfeld
Der Bürgermeister
und 14:00 bis 17:00