Strauchwerk

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Strauchwerk

Beschreibung

 Allgemeine Informationen

Bäume und Sträucher, die in den Verkehrsraum hereinragen, dürfen die Verkehrsteilnehmer nicht behindern. Einfriedigungen von Grundstücken an Verkehrsflächen müssen so unterhalten werden, dass sie Verkehrsteilnehmer nicht behindern oder gefährden. Hierdurch soll insbesondere verhindert werden, dass durch den Überwuchs z.B. Verkehrsschilder verdeckt werden sowie der Bürgersteig oder die Straße nicht mehr in der Gesamtbreite benutzt bzw. eingesehen werden kann. Soweit ein unzulässiger Überwuchs festgestellt wird, fordert das Referat Allgemeine Ordnung den Eigentümer/die Eigentümerin auf, diesen innerhalb einer bestimmten Frist zu entfernen. Sollte dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, so wird das Strauchwerk durch einen Dritten, meist ein Fachunternehmen, im Wege der sog. Ersatzvornahme beseitigt. Die Kosten derselben hat der Eigentümer/die Eigentümerin zu tragen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen