Unbedenklichkeitsbescheinigung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beschreibung

Die Bescheinigung in Steuersachen bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Langenfeld Rhld., wie zum Beispiel rückständige Grundbesitzabgaben oder Gewerbesteuern, bestehen.

Eine Bescheinigung in Steuersachen (früher: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.


Erforderliche Unterlagen

Personalausweis, Nationalpass oder eines andere (amtliche) Ausweisdokumente


Kosten

Für die Ausstellung je Bescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00€ fällig.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen