Bewohnerparkausweis

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Bewohnerparkausweis

Erforderliche Unterlagen

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • den Fahrzeugschein oder den Fahrzeugbrief  
  • Nutzungsnachweis für Antragsteller, die nicht Fahrzeughalter sind; Bestätigung des Halters, dass das Fahrzeug vom Fahrer ständig genutzt wird z. B. bei Nutzung eines Dienstwagens (siehe Downloads)
  • Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n sind zusätzlich vorzulegen:
     +  Schriftliche Vollmacht
     +  Personalausweis oder Pass des/der Bevollmächtigten. 
  • Ihren bisherigen Bewohnerparkausweis (bei Änderungen oder Verlängerungen)

Bearbeitungsdauer

Der Parkausweis wird ihnen nach erfolgreichem Bezahlvorgang zugeschickt.


Weitere Informationen

Betroffene Straßen:

  • An der Tente
  • Hans-Holbein-Str.
  • Bachstraße 15-40
  • Dietrich-Bonhoeffer-Straße
  • Eichenfeldstraße 1-11 und 2-8
  • Ganspohler Straße 9-15 und 8-10
  • Im Schaufsfeld
  • In den Weiden 1-3 und 6 -12, Bachstr. 14A
  • Johannesstraße 2 -14 und 9- 15
  • Josefstraße
  • Talstraße 2- 22 und 3-19
  • Metzmacher Str. 4-14 und 11-13 Talstr. 21, 21A

Folgende Straßen gehören zum Bezirk 1:

  • Am Alten Gaswerk 2-34
  • Auf dem Sändchen 33-39; 34-40
  • In den Griesen 1-13; 2-18
  • Köthener Weg 1-5; 2-6
  • Langforter Str. 5-31; 8-46
  • Lindberghstr. 71; 72
  • Theodor-Heuss-Str. 6

Folgende Straßen gehören zum Bezirk 2:

  • Feldstr. 1-21; 2-14
  • Florastr. 1-27; 2-26
  • Kampweg 1-9; 4-6
  • Mittelstr. 1-11; 2-28
  • Richrather Str. 1-7; 24-28
  • Solinger Str. 63-123; 72-110

 

Begründung der beschränkten Ausgabe
Die Regelung begründet sich auf den entsprechenden Ratsbeschluss.

Es erhalten nur Bewohner der Straßenteile einen Bewohnerparkausweis, die von den neuen Bewirtschaftungen betroffen sind. Nur von den neuen Bewirtschaftungen geht ein derartiger Parkdruck aus, der eine Bevorzugung der betroffenen Bewohner rechtfertigt. Die bisher bereits bewirtschafteten Parkplätze haben sich als Bewohner verträglich in den vergangenen Jahren bewährt. Unter Bewirtschaftung versteht die  Straßenverkehrsordnung sowohl Parkscheiben als auch Parkscheinautomaten.


Hinweise und Besonderheiten

  • Bei Fahrzeugwechsel ist ein neuer Bewohnerparkausweis zu beantragen, der alte Bewohnerparkausweis ist abzugeben.
  • Für Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von über 5,25 Metern werden keine Bewohnerparkausweise ausgestellt.
  • Ein Bewohnerparkausweis kann nicht schriftlich beantragt werden.
  • Der Verlust des Bewohnerparkausweises ist anzuzeigen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen in einer der betroffenen Straßen mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
  • Pro Bewohner (Hauptwohnsitz) ein Ausweis für ein bestimmtes Auto, das auf den Antragsteller zugelassen ist oder nachweislich dauerhaft von ihm genutzt wird.

Kosten

Für die Beantragung werden 25,00 € erhoben, der Bewohnerparkausweis wird für ein Jahr ausgestellt.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson