Bebauungsplan „I-116 Solinger / Feldstraße"
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 16.06.2026 bis 17.07.2026
Der Rat der Stadt Langenfeld hat am 17.09.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "I-116 Solinger Straße / Feldstraße“ gemäß § 2 (1) BauGB gefasst.
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines neuen Wohngebietes zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum. Die Planung bietet zudem die Möglichkeit einer geordneten Nachverdichtung im Bestand und einer Wiedernutzung eines baulich vorgeprägten Gewerbegrundstückes für Wohnzwecke.
Auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs sollen die Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB beteiligt werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden:
Digital: über das Beteiligungsportal des Landes NRW „Beteiligung NRW“ unter https://beteiligung.nrw.de/portal/langenfeld/beteiligung/themen/1027261 oder per E-Mail an das Postfach stadtplanung@langenfeld.de
Schriftlich: Stadt Langenfeld Rhld., Referat Stadtplanung und Denkmalschutz, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld Rhld.
Persönlich: zur Niederschrift, Rathaus, Konrad-Adenauer-Platz 1, Referat 510 Stadtplanung und Denkmalschutz, 2. Etage, zu den angegebenen Servicezeiten.
Anlagen
Anlage 3: Bebauungsplanentwurf
Anlage 6: Auszug aus dem Amtsblatt
| Servicezeiten | |
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