Auskunftssperre

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Auskunftssperre

Beschreibung

Eine Auskunftssperre kann auf Antrag eingerichtet werden, wenn der Betroffene das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen kann, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
Der Antrag sollte schriftlich und persönlich unter Beifügung von entsprechenden Nachweisen (z. B. Urteile, gerichtliche Anordnungen, Bescheinigungen, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, Polizeiberichte) beim Bürgerbüro gestellt werden.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson