An-, Ab- und Ummeldung Bürgerbüro
- Bei jeder Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen
- Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist innerhalb von 2 Wochen nach Einzug anzugeben.
Informationen und das Formular zur Wohnungsgeberbestätigung
Um eine Anmeldung handelt es sich bei:
- Zuzug aus einer anderen Stadt nach Langenfeld Rhld.
- Umzug innerhalb von Langenfeld Rhld.
Zur Anmeldung in Langenfeld Rhld. müssen Sie:
- im Bürgerbüro persönlich Vorsprechen und den Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass vorlegen.
- ab dem 1. November muss bei jeder Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden
Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:
- dem ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular
- dem Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass
Abmeldung der Nebenwohnung:
Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, dann ist die Abmeldung bei der Stadt durchzuführen, wo der Hauptwohnsitz ist.
Wegzug von Langenfeld Rhld. in eine andere Stadt oder Gemeinde (Abmeldung):
Eine Abmeldung in Langenfeld Rhld. ist nicht mehr erforderlich. Mit der Anmeldung in der neuen Gemeinde erhält die Wegzugsgemeinde eine Rückmeldung und führt die Abmeldung von Amtswegen durch.
Wegzug von Langenfeld Rhld. ins Ausland (Abmeldung):
Zur Abmeldung in Langenfeld Rhld. müssen Sie:
- im Bürgerbüro persönlich Vorsprechen und den Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass vorlegen.
Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:
- dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformular
- dem Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass
Vordrucke der An- Ab- und Ummeldung: (bitte nur nach vorheriger Rücksprache des Bürgerbüros ausdrucken und ausfüllen)
Hinweis:
Woran man beim Wohnungswechsel noch denken sollte:
- Bank/Sparkasse/Versicherungen
- Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements
Referat 240 -Bürgerbüro-