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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
AuskunftssperreBeschreibung
Eine Auskunftssperre kann auf Antrag eingerichtet werden, wenn der Betroffene das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen kann, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
Der Antrag sollte schriftlich und persönlich unter Beifügung von entsprechenden Nachweisen (z. B. Urteile, gerichtliche Anordnungen, Bescheinigungen, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, Polizeiberichte) beim Bürgerbüro gestellt werden.
Zuständige Einrichtung
- Bürgerbüro
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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- Telefon:
02173 794-4444 - Fax:
02173 794-92424 - E-Mail:
buergerbuero@langenfeld.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktperson
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- Telefon:
- 02173 794-4444
- E-Mail:
- buergerbuero@langenfeld.de