Hilfe für Blinde und hochgradig Sehbehinderte

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Hilfe für Blinde und hochgradig Sehbehinderte

Beschreibung

Blinden und hochgradig Sehbehinderten kann auf Antrag eine finanzielle Hilfe durch den Landschaftsverband Rheinland gewährt werden.

Zuständige Einrichtung