Jahresabschluss

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Jahresabschluss

Beschreibung

Das Finanzreferat stellt jährlich den Entwurf des Jahresabschlusses gemäß den §§ 95 Gemeindeordnung NRW (GO NRW), 38ff Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) auf. Nach erfolgter Prüfung stellt der Rat der Stadt Langenfeld Rhld. den Jahresabschluss gemäß § 96 GO NRW fest und erteilt dem Bürgermeister Entlastung.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson