Schöffenwahl

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Schöffenwahl

Beschreibung

Die Stadt Langenfeld sucht Bürgerinnen und Bürger für eine Schöffentätigkeit ( Laienrichterin / Laienrichter / Schöffin / Schöffe ).

Nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes werden für die Verhandlung und Entscheidung bestimmter Strafsachen Schöffengerichte gebildet, denen außer den hauptamtlichen auch ehrenamtliche Richter/-innen, sogenannte Schöffinnen/Schöffen, angehören.

Die nächste Schöffenwahl findet im Frühjahr 2023 für die Amtsperiode 2024-2028 statt.

Für Ihre Bewerbung können Sie den Bewerbungsbogen im Downloadbereich verwenden. Zusätzlich zu den gesetzlich geforderten Daten empfiehlt es sich, mit freiwilligen Angaben zu begründen, warum Sie Schöffe werden wollen. Das erleichtert den Vertretungen bzw. Schöffenwahlausschüssen die Entscheidung.

Wer Jugendschöffe werden möchte, bitte zur Dienstleistung Jugendschöffenwahl wechseln.


Hinweise und Besonderheiten

Reichen Sie Ihre Bewerbung bis zum 21.04.2023 bei der Stadtverwaltung Langenfeld ein.


Voraussetzungen

Für dieses Amt bewerben kann sich jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren, der in der Gemeinde wohnt und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde oder gegen die ein schwebendes Ermittlungsverfahren anhängig ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Bei dem Schöffenamt handelt es sich um eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils und geistiger Beweglichkeit erfordert. Schöffen brauchen keinerlei juristische Kenntnisse. Wichtig ist, dass sie soziales Verständnis, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen besitzen sowie eine gewisse Berufs- und Lebenserfahrung.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen