Vorbeugende Gesundheitshilfe

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Vorbeugende Gesundheitshilfe

Beschreibung

Bei Personen, die keiner Krankenkasse angehören und aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, Kosten für Vorsorgeuntersuchungen zu tragen, werden zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten die medizinischen Vorsorgeleistungen und Untersuchungen erbracht.


Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch XII - Sozialhilfe


Erforderliche Unterlagen

Nachweise über sämtliche Einkünfte und Belastungen (Miete u.ä.)

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen