Geeignetheitsbestätigung
Allgemeine Informationen
Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellt, benötigt zusätzlich zur Aufstellerlaubnis eine Überprüfung des Ortes (z.B. Gaststätte, Imbißstube, Trinkhalle), an welchem Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufgestellt werden. Diese Geeignetheitsbestätigung des Ortes wird durch das Referat Recht und Ordnung der Stadt Langenfeld erteilt.
Notwendige Unterlagen:
Den Antrag, die Merkblätter und weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern des Referates Recht und Ordnung.
Rechtliche Grundlagen:
§ 33 c Gewerbeordnung (GewO)
Rathaus / Referat Recht und Ordnung
Stadt Langenfeld
Der Bürgermeister
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764
Langenfeld
Montag:
Von
08:00 bis 12:00
Dienstag:
Von
08:00 bis 12:00
Mittwoch:
Von
08:00 bis 12:00
Donnerstag:
Von
08:00 bis 12:00
und 14:00 bis 17:00
und 14:00 bis 17:00
Freitag:
Von
08:00 bis 12:00
Gebühren:
Einzelfallprüfung (Gebührenrahmen 80,00 € bis 2.500,00 €)