Elektromobilität in Langenfeld
Bereits mit dem ersten, vom Rat der Stadt Langenfeld am 11.12.2012 (DS 15/867) beschlossenen, Integrierten Kommunalen Klimaschutz-Konzept hat sich die Stadt dazu entschieden, die Entwicklung der Elektromobilität nicht nur passiv zu begleiten, sondern aktiv mitzugestalten. In den ersten Jahren lag das Augenmerk noch darauf, Bürger*innen und Unternehmen Elektromobilität zu zeigen und erlebbar zu machen. Hierzu wurden Ausstellungen an verkaufsoffenen Sonntagen, Roadshows und Informationsveranstaltungen für Unternehmen in Kooperation mit verschiedenen Automarken und mit Unterstützung von Langenfelder Pionieren im Bereich der Elektromobilität organisiert.
Auch die von der Verwaltung organisierte Arbeitsgruppe Elektromobilität, mit Mitgliedern aus Verwaltung, Unternehmen, Stadtwerken und vor allem Langenfelder Elektromobilist*innen ermöglichte in mehreren Sitzungen einen regen Austausch zwischen Planung, Betrieb und Anwender-Praxis.
Eine Analyse des Forums GoingElectric zeigt, dass die Zulassungszahlen von Elektroautos und Plug-In Hybriden im November 2020 bereits auf einen Marktanteil von jeweils 10% (in der Summe also 20% der Neuzulassungen) gestiegen sind. Dies bestätigt den steigenden Anteil der Elektromobilität an der Mobilitätswende und zeigt, dass Elektromobilität an sich, aber auch alle angrenzenden Themen, zukünftig immer weiter in den Fokus rücken werden.
Die häufigen Anfragen beim Klimaschutz-Team zum Thema Elektromobilität belegen diese Entwicklung in Langenfeld ebenfalls. Um eine erste Orientierung über die aktuellen Rahmenbedingungen zu geben, hat die Verwaltung eine erste FAQ-Liste mit Fragen und Antworten zum Thema Elektromobilität in Langenfeld zusammengestellt.
Elektromobilität in Langenfeld, Fragen und Antworten (FAQ)
- Gibt es von Seiten der Stadt Langenfeld oder der Stadtwerke Langenfeld eine Förderung für private Elektroautos und Ladeinfrastruktur (Ladesäulen/Wallboxen)?
Die Stadt Langenfeld fördert die Elektromobilität derzeit durch kostenloses Parken für Elektroautos (mit E-Kennzeichen oder der Langenfelder Elektroautoplakette) auf nicht beschrankten, bewirtschafteten Parkplätzen (z.B. im Geltungsbereich von Parkscheinautomat). Die Höchstparkdauer muss auch von Elektroautos beachtet werden. Hierzu wird die Ankunftszeit mit einer Parkscheibe angezeigt.
Des Weiteren wird die Elektromobilität und der Aufbau der Ladeinfrastruktur auch durch Bund und Land gefördert. Die aktuellen Fördermöglichkeiten für Privatpersonen finden Sie auf der von der EnergieAgentur.NRW und dem Kompetenznetzwerk ElektroMobilität NRW aufgebauten Internetseite:
www.elektromobilitaet.nrw
Alle Informationen zum Angebot der Stadtwerke Langendeld finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Langenfeld GmbH.
- Gibt es auch Fördermittel für Unternehmen?
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.elektromobilitaet.nrw in der Rubrik „Unternehmen“, in der die aktuell gültigen Fördermöglichkeiten für Unternehmen aufgelistet sind.
- Wo bekomme ich die Langenfelder Elektroautoplakette?
Gegen Vorlage Ihres Fahrzeugscheins und Ausweises erhalten Sie die Plakette beim Bürgerservice der Stadt Langenfeld zu den gewohnten Öffnungszeiten. Natürlich kostenlos!
Bitte beachten Sie die derzeitigen Einschränkungen aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie beim Serviceangebot und den Sprechzeiten im Rathaus. Sie erreichen die Stadt Langenfeld unter der Telefonnummer 02173/794-0
- Woher bekomme ich eine Ladekarte für Ladesäulen?
Ladekarten werden meist von Ladesäulenbetreibern wie Stadtwerken angeboten. Sie dienen zum Anmelden und der späteren Abrechnung beim Stromtanken an einem Ladepunkt.
In der Regel gilt: Sie können mit der Ladekarte des Ladesäulenbetreibers an einer Ladesäule laden. Die meisten Betreiber*innen haben sich zusätzlich zusammengeschlossen und lassen auch andere Ladekarten zur Abrechnung zu. Man spricht von Roaming. Dieses Roaming erstreckt sich nicht nur über die Region, sondern bei einigen Anbietern auch europaweit. Das Angebot an Ladekarten und den dahinterliegenden Tarifen zum Stromtanken ist sehr groß und wächst ständig weiter. Es macht also Sinn, sich vor der Entscheidung für eine Karte ausreichend über die Angebote zu informieren. Hierbei können Vergleichsportale im Internet eine Hilfe sein.
Bitte informieren Sie sich vor jedem Ladevorgang beim jeweiligen Betreiberunternehmen über die durch das Laden verursachten Kosten.
- Wie kann ich an den Ladesäulen der Stadtwerke Langenfeld mein Elektroauto laden?
Das Laden an den Säulen der Stadtwerke Langenfeld GmbH wird ab dem 25.05.2021 kostenpflichtig. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Langenfeld GmbH.
Bitte informieren Sie sich vor jedem Ladevorgang beim jeweiligen Betreiberunternehmen über die durch das Laden verursachten Kosten.
- Wo können Elektroautos in Langenfeld geladen werden?
Derzeit finden Sie eine Liste der Ladepunkte in Langenfeld im Forum von „GoingElectric“. Ebenfalls hinterlegt sind hier kurze Beschreibungen der Ladepunkte sowie Meldungen über mögliche Störungen. Eine Übersichtskarte finden Sie am Ende dieser Seite.
- Kann ich mir den Standort einer neuen Ladesäule wünschen?
Ja, können Sie. Zwar kann Ihnen die Stadt Langenfeld nicht die Erfüllung garantieren, aber wir werden die Wünsche nach neuen Ladeinfrastruktur-Standorten sammeln und in die strategische Planung einfließen lassen. Bitte schreiben Sie uns Ihren Wunschstandort per Mail an das Langenfelder Klimaschutz-Team: klimaschutz@langenfeld.de
- Ich möchte auf meinem Grundstück einen (Stellplatz mit) Ladepunkt einrichten
Die Installation eines Ladepunktes (Wallbox / Ladesäule) an bzw. auf einem bestehenden Stellplatz auf Ihrem Grundstück ist in der Regel erlaubt, sodann eine Leitungsverlegung ausschließlich auf Ihrem privaten Grundstück erfolgt.
Prakplätze und Garagen die nicht direkt mit Ihrem Grundstück verbunden sind, sind durch die Herstellung eines neuen Hausanschlusses über den zuständigen Netzbetreiber anzuschließen.
Möchten Sie einen neuen Parkplatz auf Ihrem Grundstück einrichten (und benötigen hierfür eine Bordsteinabsenkung), so muss dies im Referat 530: Umwelt, Verkehr, Tiefbau beantragt werden. Die beabsichtigte Installation eines Ladepunktes spielt im Rahmen dieser Anfrage jedoch keine Rolle. Für die Genehmigung einer Absenkung gelten bestimmte gesetzliche Voraussetzungen, wie eine Mindestbreite von 5m, Festesetzungen im B-Plan oder ggf. die bereits bestehende Anzahl von Stellplätzen auf dem Grundstück. Somit muss eine Absenkung immer im Einzelfall geprüft werden. Für weitere Fragen steht ihnen Herr Zagray vom Referat Umwelt, Verkehr, Tiefbau gerne zur Verfügung.
- Wo kann ich den Defekt eines Ladepunktes oder einer Ladesäule melden?
Bitte melden Sie einen Defekt direkt beim jeweiligen Betreiber der Ladesäule.
Sie erreichen die INNOGY unter: 0800/88 88 86 2, die Stadtwerke Langenfeld GmbH unter: 02173/979-500
- Wer betreibt die Ladeinfrastruktur in Langenfeld?
Derzeit gibt es in Langenfeld zwei Betreiberinnen von Ladeinfrastruktur. Eine Säule an der Sparkasse an der Solinger Str. wird von der INNOGY (innogy eMobility Solutions GmbH) betrieben. Alle anderen Säulen im öffentlichen Raum werden von der Stadtwerke Langenfeld GmbH betrieben.
Sie erreichen die INNOGY unter: 0800/88 88 86 2, die Stadtwerke Langenfeld GmbH unter: 02173/979-500 oder im Internet: Stadtwerke Langenfeld GmbH.