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Ehrenamtskarte Langenfeld

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Ehrenamtskarte Vorderseite   Muster Ehrenamtskarte Langenfeld

Häufig gestellte Fragen (FAQs):

Welches Engagement berechtigt zur Ausstellung einer Ehrenamtskarte?
Die Begünstigten müssen ein Engagement von mindestens vier Stunden in der Woche ausüben. Dieses Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 200 Stunden pro Jahr erfolgen. In diesem Fall bestätigt jede Organisation die Zahl der bei ihr geleisteten Stunden für den freiwilligen Einsatz.

Welches Engagement berechtigt zur Ausstellung einer Jubiläums-Ehrenamtskarte?
Voraussetzung für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes Engagement. Dabei kann das Engagement auch in verschiedenen Organisationen geleistet worden sein. Unterbrechungen in der Engagement-Biografie (z. B. für Zeiten der Kindererziehung oder Pflege) werden akzeptiert. Der bei der landesweit en Ehrenamtskarte geltende Stundenumfang (siehe vorherige Frage) und alle sonstigen Vergabekriterien entfallen hierbei.

Wie lange ist die Jubiläums-Ehrenamtskarte gültig?
Die Jubiläums-Ehrenamtskarte hat eine lebenslange Gültigkeit. Eine Verlängerung bzw. eine neue Beantragung entfällt daher.

Kann eine Ehrenamtskarte auch bei einer gezahlten Aufwandsentschädigung ausgestellt werden?
Ehrenamtliche dürfen eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 EUR) bzw. der Übungsleiterpauschale (3.300 EUR) nicht übersteigt.

Kann eine Ehrenamtskarte auch ausgestellt werden, wenn ich keiner Organisation angehöre?
Freiwillige, die in freien Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus arbeiten und daher keine Bestätigung durch ihren Vorstand erhalten können, haben die Möglichkeit, sich ihren Einsatz durch andere Organisationen oder die Nutznießenden ihrer Arbeit bestätigen lassen, beispielsweise durch Kirchenvorstehende oder Ärztinnen und Ärzte.

Was wird in meinem ehrenamtlich geleisteten, zeitlichen Engagement angerechnet?
Zum geleisteten Zeitaufwand rechnet auch die Teilnahme an Schulungen und Supervisionen. Gemeinschaftsveranstaltungen, in denen der Geselligkeitsaspekt im Mittelpunkt steht, werden jedoch nicht als Engagement für das Gemeinwohl betrachtet.
Ebenso gilt, dass Bereitschaftszeiten, etwa in der Freiwilligen Feuerwehr, nicht als anrechenbare Arbeitszeit gezählt werden.

Kann eine Ehrenamtskarte auch an Verantwortliche für Internetauftritte, Social Media etc. ausgestellt werden?
Administrator/innen, die ehrenamtlich Internet-Seiten pflegen aber keinem Verein zugehörig sind (z.B. Facebook-Gruppen), können – wenn die o.g. Kriterien erfüllt sind - die Ehrenamtskarte erhalten. Allerdings sollte diese ehrenamtliche Tätigkeit mit mindestens einer Unterschrift bestätigt werden (z.B. durch den Gründer dieser Facebook-Gruppe) oder ein Schreiben einer Referenzperson dem Antrag beigefügt werden.

Welche Geltungsdauer hat die Ehrenamtskarte in Langenfeld?
Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeit kann ein neuer Antrag auf Ausstellung einer Ehrenamtskarte NRW bei der Stadt Langenfeld gestellt werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Sind mit der Ehrenamtskarte NRW Kosten verbunden?
Nein, die Ehrenamtskarte NRW wird kostenlos an ehrenamtlich Engagierte ausgegeben.

Wie lange muss ich mich vor der Ausstellung einer Ehrenamtskarte bereits ehrenamtlich engagiert haben?
Die ehrenamtliche Tätigkeit soll bereits seit mindestens einem Jahr bzw. seit Bestehen der Organisation ausgeführt werden.

Muss ich in Langenfeld wohnen, um eine Ehrenamtskarte zu erhalten?
Im Regelfall ist der Wohnsitz der/s Engagierten auch der Ort des Engagements, sodass der Ort der Antragstellung eindeutig ist. Ausnahmen werden gemacht, wenn der Ort des Engagements im teilnehmenden Kreis oder der Kommune liegt und keine Antragstellung nach Wohnsitz möglich ist.

Was gilt es noch zu beachten?
Die Ehrenamtskarte NRW ist personenbezogen und nicht übertragbar. Erst durch Unterschrift in Verbindung mit Ihrem Personalausweis erlangt die Ehrenamtskarte NRW ihre Gültigkeit. Die Ehrenamtskarte NRW ist im Falle der Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit sowie bei Erhalt einer Aufwandsentschädigung, die über eine Kostenerstattung hinausgeht, zurückzugeben. Bei einer Namensänderung beantragen Sie bitte eine neue Karte.

Sind auch Mitglieder freier Initiativen und Organisationen berechtigt, eine Ehrenamtskarte zu erhalten (Rechtsstatus der Vereinigung)?
Mitglieder freier Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus sollten in die Vergabe explizit eingeschlossen werden, um neuen Formen des bürgerschaftlichen Engagements gerecht zu werden.

Wer kann den Antrag auf Ausgabe einer Ehrenamtskarte stellen?
Die Antragstellung erfolgt durch die ehrenamtliche Person selbst. Der formelle Antrag muss vollständig ausgefüllt und von einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied des Vereins unterzeichnet werden.
Voraussetzung für die Vergabe der Karten ist die glaubhafte Versicherung, dass die Kriterien eingehalten werden.

Wo kann ich die Antragsunterlagen für eine Ehrenamtskarte erhalten?
Die Anträge gibt es zu den Öffnungszeiten der Freiwilligenagentur. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Unterlagen per E-Mail unter ehrenamtskarte@langenfeld.de anzufordern. 

Wo und wie kann ich die Anträge dann einreichen?
Es besteht die Möglichkeit, die handschriftlich ausgefüllten Anträge bei der Freiwilligenagentur abzugeben, auf dem Postweg an:

Freiwilligenagentur Langenfeld
'Ehrenamtskarte'
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764 Langenfeld

Online kann ein Scan des ausgefüllten und von der bestätigenden Organisation/Person unterzeichneten Antragsformulars per Mail über ehrenamtskarte@langenfeld.de eingereicht werden.

Antragsformular zum Ausdrucken

einfach vorher am Rechner oder handschriftlich ausfüllen und zur Bestätigung dem Verein/der Organisation etc. vorlegen.

Wer stellt in Langenfeld die Ehrenamtskarte aus?
Die Ehrenamtskarte wird von der Freiwilligenagentur Langenfeld ausgestellt.
Die Öffnungszeiten der Freiwilligenagentur Langenfeld (Pavillon am Rathaus):
Montag von 10 bis 12 Uhr und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr.
E-Mail: ehrenamtskarte@langenfeld.de

Kann die Ehrenamtskarten zu jedem Zeitpunkt beantragt und ausgestellt werden?
Die Ehrenamtskarten werden ganzjährig von der Freiwilligenagentur Langenfeld ausgestellt.

Auf welchem Weg erhalte ich die Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarten werden kontinuierlich ausgegeben und den Antragstellern per Post zugesandt bzw. können in der Freiwilligenagentur Langenfeld persönlich während der Öffnungszeiten (s.o.) abgeholt werden.

Welche Vergünstigungen gibt es für die Inhaber/innen der Ehrenamtskarte/Jubiläumskarte?
Die Inhaber/innen der Ehrenamtskarte/Jubiläumskarte erhalten in ganz Nordrhein-Westfalen verschiedene Vergünstigungen in allen Lebensbereichen (siehe nachfolgender Link):

www.engagiert-in-nrw.de/ehrensache

In Langenfeld sind aktuell unter anderem die folgenden Vergünstigungen wahrzunehmen (Angebote werden ständig aktualisiert):

  • 10 Prozent Ermäßigung auf 10er-Karten im Stadtbad Langenfeld
  • 50 Prozent Ermäßigung auf die Jahresgebühr in der Stadtbibliothek Langenfeld
  • Eine kostenlose Portion Popcorn beim Kinobesuch im Rex-Kino Langenfeld

Auch die Langenfelder Stadtwerke und weitere Langenfelder Unternehmen und Institutionen planen, attraktive Vergünstigungen anzubieten.

Wie kann ich die Ehrenamtskarte mit weiteren Vergünstigungen und/oder besonderen Angeboten unterstützen?
Sie haben Interesse, mit Ihrem Unternehmen / mit Ihrer Organisation die Ehrenamtskarte NRW zu unterstützen und eine Vergünstigung anzubieten?
Dann können Sie Partner/in der Ehrenamtskarte NRW werden.
Füllen Sie einfach das nchfolgend verlinkte Formular im Engagament-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen aus:
https://www.engagiert-in-nrw.de/anerkennung/ehrenamtskarte-nrw/partnerin-der-ehrenamtskarte-nrw-werden

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Stadt Langenfeld Rhld.
Der Bürgermeister
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764 Langenfeld
Postanschrift:
Stadt Langenfeld Rhld.
Der Bürgermeister
Postfach 15 65
40740 Langenfeld
Telefon: 02173/794-0
 
E-Mail: info@langenfeld.de
Internet: www.langenfeld.de

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