Sterbefall

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Sterbefall

Kurzbeschreibung

Beurkundung eines Sterbefalls

Beschreibung

Verstirbt eine Person in Langenfeld (Rhld.), so wird der Sterbefall beim Standesamt Langenfeld (Rhld.) beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbeanzeige, in der neben den Angaben zur Person auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind. Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einer Ärztin oder einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und –zeitpunkt getroffen werden.

Sofern Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, kümmert sich dieses im Regelfall um die Abwicklung der Formalitäten. Die Bestattungsunternehmen reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in Empfang.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beurkundung eines Sterbefallen sind folgende Unterlagen einzurechen:

  • Schriftliche Sterbefallanzeige
  • Ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung)
  • Personalausweis bzw. bei Nicht-EU-Staatsangehörigen der Reisepass
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz (wenn nicht Meldeadresse Langenfeld oder gültiger Personalausweis vorliegt)

  1. Verstorbene(r) war verheiratet oder verpartnert
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) oder Eheurkunde mit Geburtsurkunden beider Ehegatten

  1. Verstorbene(r) war verwitwet
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. Sterbeurkunde des Vorverstorbenen sowie Geburtsurkunde des Verstorbenen

  1. Verstorbene(r) war geschieden
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk beziehungsweise rechtskräftiges Scheidungsurteil sowie Geburtsurkunde des Verstorbenen

  1. Verstorbene(r) war ledig
  • Geburtsurkunde

Im Einzelfall können abweichend weitere Nachweise und Urkunden verlangt werden.

Bei Urkunden in fremder Sprache müssen Sie von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzungen beifügen. Eine Liste mit Übersetzern finden Sie über das Justizportal.


Hinweise und Besonderheiten

Sterbefälle können beim Standesamt Langenfeld (Rhld.) auch gerne vorab per E-Mail angezeigt werden. Hierzu scannen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen ein und fügen diese der E-Mail bei. Bei der Abholung der Sterbeurkunden sind alle Unterlagen im Originale mitzubringen.


Kosten

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 10,00 €.
Bei Ausstellung mehrerer gleichartiger Urkunden kostet die zweite und jede weitere jeweils die Hälfte des o.g. Betrages.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen