Eheschließung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Eheschließung

Kurzbeschreibung

Anmeldung der Eheschließung und Reservierung eines Trautermins

Beschreibung

Die Reservierung von Eheschließungsterminen kann ab dem 01.09 für das komplette Folgejahr erfolgen. Nutzen Sie hierfür bequem unseren Onlinedienst Traukalender. Sofern Sie nicht die Möglichkeit haben Termine online zu reservieren, steht Ihnen das Standesamt natürlich weiterhin persönlich zur Verfügung.

Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in deren Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das Standesamt Langenfeld (Rhld.) nimmt damit Anmeldungen zur Eheschließung für Langenfelder Bürger und Bürgerinnen entgegen. Für die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist zwingend ein Termin zu vereinbaren. Dabei ist Ihr Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen.

Die Durchführung der Eheschließung ist grundsätzlich bei jedem deutschen Standesamt möglich. Hierzu ist mit dem gewünschten Eheschließungsstandesamt ein Termin zur standesamtlichen Trauung zu vereinbaren. Die Anmeldung der Eheschließung bleibt hiervon unberührt.

Wohnen beide Partner nicht in Langenfeld, können Sie dennoch bei uns heiraten. Vereinbaren Sie bei uns Ihren Eheschließungstermin gerne online. Bitte melden Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen dabei mit, dass Sie in Langenfeld heiraten möchten. Danach wird das dortige Amt die Anmeldeunterlagen nach Langenfeld senden.


Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen für eine Anmeldung der Eheschließung sind einzelfallabhängig. Die nachfolgenden Unterlagen beziehen sich grundsätzlich auf Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in Deutschland geboren wurden.
Sofern Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen oder im Ausland geboren wurden, empfiehlt sich immer eine persönliche Beratung mit dem Standesamt. Für die Eheschließung muss das Heimatrecht jedes Ehegatten beachtet werden. Hier wird Ihnen im Einzellfall eine genaue Auflistung mit den benötigten Unterlagen zusammenstellt.

Generell sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • eine aktuelle beglaubigte Abschrift Ihres Geburtenbuchs oder Ausdruck des Geburtenregisters (keine Geburtsurkunde; erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt)
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, sofern Sie nicht in Langenfeld mit Hauptwohnsitz gemeldet sind (§ 18 II Bundesmeldegesetz) Ihrer zuständigen Meldebehörde (nicht zu verwechseln mit einer Anmeldebestätigung)

Wenn Sie schon ein Mal verheiratet waren, zusätzlich:

  • einen aktuellen Ausdruck des Eheregisters oder Eheurkunde, jeweils mit Vermerk der Eheauflösung
  • zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen daher, auch von diesen Ehen Nachweise vorzulegen, z. B. Scheidungsurteile

Wenn Sie schon eine eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft geführt haben, zusätzlich:

  • eine aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde mit Vermerk der Auflösung der Lebenspartnerschaft
  • zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Lebenspartnerschaft müssen Sie alle früheren Lebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen daher, auch von diesen Lebenspartnerschaften Nachweise vorzulegen, z. B. Aufhebungsurteile
  • eine Bescheinigung über eine Namensänderung nach § 3 Absatz 1 bis 3 des LPartG, sofern Sie während Ihrer Lebenspartnerschaft eine Erklärung zur Namensführung abgegeben haben.

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:

  • für jedes Kind eine aktuelle Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über die Abgabe von Sorgeerklärungen

Wenn Sie in Langenfeld geboren sind, in Langenfeld geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben, müssen Sie die erforderlichen Urkunden nicht selbst beschaffen.

Bei Urkunden in fremder Sprache sind von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzungen beizufügen. Übersetzer finden Sie über das Justzizportal.


Weitere Informationen

Das Standesamt bietet neben den Räumlichkeiten im Standesamt (Rathaus) auch noch einen Raum für Eheschließung im Stadtmuseum (Freiherr- vom-Stein-Haus) und in der Wasserburg Haus Graven an.

Neben den standesamtlichen Gebühren fallen für die Nutzung der Räumlichkeiten unserer Außenstellen weitere Gebühren an:

  • Stadtmuseum (Freiherr-vom-Stein-Haus): 160,00 €
  • Wasserburg Haus Graven: 200,00 €

Hinweise und Besonderheiten

Eheverträge, Erbverträge und Testamente werden bei einem Notar errichtet. Dieser kann weitere Informationen hierzu erteilen.


Voraussetzungen

Die Anmeldung der Eheschließung und die damit verbundene Prüfung der Ehefähigkeit kann erst erfolgen, wenn die erforderlichen Dokumente vollständig und im Original vorgelegt wurden.


Verfahrensablauf

Bei der Anmeldung der Eheschließung wird festgestellt, ob ggf. Ehehindernisse bestehen. Sofern keine Ehehindernisse festgestellt werden können, kann Ihre Eheschließung durchgeführt werden. 

Die Eheschließung ist binnen 6 Monaten nach der Feststellung der Ehefähigkeit durchzuführen. Das Standesamt informiert Sie bei der Anmeldung der Eheschließung auch über den Verfahrensablauf an Ihrem Eheschließungstag.


Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung liegt bei 40,00 €, wenn ausländisches Recht zu beachten ist bei 66,00 €.

Für die Eheurkunde fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 € an.
Bei Ausstellung mehrerer gleichartiger Urkunden kostet die zweite und jede weitere jeweils die Hälfte des o.g. Betrages.

Auf Wunsch kann ein Familienstammbuch (Preise je nach Ausführung) erworben werden.

Für Termine außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.

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