Gewerbemeldung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Gewerbemeldung

Beschreibung

Gewerbeanmeldung

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (hier: Gewerbemeldestelle der Stadt Langenfeld) anzeigen.

Gewerbeabmeldung

Diese hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.

Gewerbeummeldung

Diese ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:

  • Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Langenfeld
  • Erweiterung oder Änderung des bisher gemeldeten Gewerbegegenstandes

Rechtsgrundlagen

§ 14 Gewerbeordnung (GewO)


Erforderliche Unterlagen

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der direkten Beantragung über das Wirtschaftsportals NRW (siehe Onlinedienstleistungen). Das Portal bietet die Möglichkeit Gewerbeab-, an- und ummeldungen direkt digital inkl. Entrichtung der Verwaltungsgebühr durchzuführen. Dieses Verfahren spart Zeit bei der Beantragung und die Bearbeitung Ihrer Meldung kann so schneller erfolgen.

Die Gewerbean-, -um- und -abmeldung kann auch weiterhin persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweises beim Sachbearbeiter durchgeführt werden. Bei schriftlicher Antragstellung können Sie das entsprechende Formular elektronisch abrufen oder beim Sachbearbeiter persönlich abholen.
Sie benötigen weitere Unterlagen, wie z.B. Handelsregisterauszug sowie Kopien der Personalausweise der Gewerbetreibenden, Verrechnungsscheck über die Verwaltungsgebühr.


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf und der Handwerkskammer Düsseldorf .


Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.


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Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen