Geeignetheitsbestätigung zur Aufstellung von Geldspielgeräten

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Geeignetheitsbestätigung zur Aufstellung von Geldspielgeräten

Kurzbeschreibung

Antrag auf Geeignetheitsbestätigung zur Aufstellung von Geldspielgeräten

Beschreibung

Wer gewerbsmäßig Geldspielgeräte aufstellen möchte, darf dies nur an dafür geeigneten Orten. Hierfür bedarf es einer Bescheinigung der Geeignetheit des Aufstellortes der zuständigen Behörde.


Rechtsgrundlagen

§ 33 c Abs. 3 GewO


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag, siehe Downloads
  • Kopie der gültigen Aufstellerlaubnis
  • Kopie Personalausweis bzw. Kopie des Handelsregisterauszuges
  • Kopie Gewerbemeldung der Hauptniederlassung

Voraussetzungen

Geldspielautomaten dürfen nur in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Schank- und Speisewirtschaften, Wettannahmestellen und Beherbungsbetrieben aufgestellt werden. In Spielhallen ist eine zusätzliche Spielhallenerlaubnis notwendig.


Kosten

250,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktperson