Auskunft aus dem Sorgerechtsregister

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Auskunft aus dem Sorgerechtsregister

Kurzbeschreibung

Erteilung einer kostenlosen schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister.

Beschreibung

Für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern wird beim Geburtsjugendamt ein Sorgeregister geführt. Liegt kein Eintrag einer abgegebenen Sorgeerklärung oder per Gerichtsbeschluss entschiedener Sorge für Ihr Kind vor, kann die schriftliche Auskunft darüber erteilt werden.


Erforderliche Unterlagen

Angabe Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort des Kindes; Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Antragstellers.


Voraussetzungen

Die gemeinsame Sorge wurde bislang nicht erklärt oder durch ein Gericht festgestellt.


Verfahrensablauf

Telefonische oder schriftliche Antragstellung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen