Bebauungsplan "Re-63 Batteriespeicher Am Hauweg"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB am 06.05.2026
Der Rat der Stadt Langenfeld hat am 24.03.2026 die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 (1) BauGB für den Bebauungsplan "Re-63 Batteriespeicher Am Hauweg" beschlossen.
Ziel der Planung ist die Festsetzung einer Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Elektrizität für die Zulässigkeit von Batteriespeichern.
Die Beteiligung findet am Mittwoch, den 06. Mai 2026 um 18 Uhr im
Bürgersaal des Rathauses, Raum 185, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld, statt.
Anlagen