Begabtenförderung FAQ
FAQ - Die häufigsten Fragen
- Wie kann ich Kontakt zum CCB Langenfeld aufnehmen?
Kontaktdaten
Psychologische Sprechzeiten - Wie kann ich mich zu einem Beratungsgespräch anmelden?
Anmeldung zum Beratungsgespräch - Kann ich mein Kind im CCB testen lassen?
Grundsätzlich ist eine differentialpsychologische Begabungsdiagnostik möglich. In Einzelfällen kann eine differentialpsychologische Begabungsdiagnostik notwendig sein, dies ist jedoch nicht immer der Fall. Über die Durchführung entscheidet die beratende Psychologin bzw. der beratende Psychologe. - In welchem Umfang werden Angaben schriftlich festgehalten?
Wir fertigen über die Gespräche persönliche Notizen an. Diese werden in einer Akte festgehalten. Sie dienen Ihrer Beraterin / Ihrem Berater hauptsächlich zur Gedächtnisstütze und ermöglichen eine nachhaltige Beratung und Begleitung.
Sollte eine psychodiagnostische Untersuchung durchgeführt werden, wird hierüber ein Bericht erstellt, der den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zugestellt wird. Zudem wird eine Kopie der Akte hinzugefügt. - Werden meine Angaben elektronisch verarbeitet ?
Wir erfassen Ihren Namen und zu statistischen Zwecken allgemeine Angaben, die wir anonym auswerten. Wenn eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt, werden gesammelte Daten, die im Verlauf von Beratung, psychodiagnostischer Untersuchung und Begleitung erhoben werden, anonymisiert auch zu wissenschaftlichen Zwecken genutzt. Dem muss jedoch ausdrücklich zugestimmt werden. - Wo und wie lange werden Akten aufbewahrt?
Die Akten werden im CCB verschlossen aufbewahrt. Zugang haben nur Befugte. Akten werden sieben Jahre nach dem letzten Kontakt vernichtet. Eine frühere Vernichtung nach Abschluss der Beratung ist auf Wunsch möglich. - Wer kann in die Unterlagen einsehen?
Die Unterlagen dürfen grundsätzlich nur von dem persönlichen Berater eingesehen werden. Berichte und Gutachten werden zur Qualitätssicherung durch einen zweiten psychologischen Berater eingesehen. Die Akteneinsicht eines Kollegen im Vertretungsfall bedarf Ihres Einverständnisses. Das Sekretariat erhält über die Abwicklung von Schreibarbeiten hinaus nur Informationen, die zur Organisation der Beratung erforderlich sind.