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Verkehrsrechtliche Genehmigungen

Beschreibung

Arbeitsstellen, Baumaßnahmen  und auch Festveranstaltungen, die im öffentlichen Straßenbereichen durchgeführt werden, bedürfen einer gebührenpflichtigen Genehmigung nach § 45 der Straßenverkehrsordnung.

Nach entsprechendem Antrag (mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten / Festveranstaltung) wird eine verkehrsrechtliche Genehmigung mit Vorgaben hinsichtlich den  erforderlichen Sicherungsmaßnahmen erteilt.

Bei privaten Bauvorhaben und Festveranstaltungen ist das Referat Recht und Ordnung zuständig.

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen