Elektromobilität in Langenfeld
Bereits mit dem ersten, vom Rat der Stadt Langenfeld am 11.12.2012 (DS 15/867) beschlossenen, Integrierten Kommunalen Klimaschutz-Konzept hat sich die Stadt dazu entschieden, die Entwicklung der Elektromobilität nicht nur passiv zu begleiten, sondern aktiv mitzugestalten. In den ersten Jahren lag das Augenmerk noch darauf, Bürger*innen und Unternehmen Elektromobilität zu zeigen und erlebbar zu machen. Hierzu wurden Ausstellungen an verkaufsoffenen Sonntagen, Roadshows und Informationsveranstaltungen für Unternehmen in Kooperation mit verschiedenen Automarken und mit Unterstützung von Langenfelder Pionieren im Bereich der Elektromobilität organisiert.
Elektromobilitätskonzept der Stadt Langenfeld, Schwerpunkt Ladeinfrastruktur - Abschluss März 2023
Eine Antragstellung gemäß der Richtlinie für die Erteilung von Sondernutzungen für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum ist ab dem 15.12.2023 für einen Zeitraum von 8 Wochen möglich.
Die Lage der Standorte ist im Dokument "Elektromobilitätskonzept Langenfeld Standortbündel Veröffentlichung Dez 23" (Stand Dezember 2023) dargestellt.
Richtlinie für die Erteilung von Sondernutzungen für Ladeinfrastruktur
Die Dokumente zum Elektromobilitätskonzept können Sie hier herunterladen:
Elektromobilitätskonzept der Stadt Langenfeld mit Schwerpunkt Ladeinfrastruktur
Richtlinie für die Erteilung von Sondernutzungen für Ladeinfrastruktur
Für Fragen stehe Ihnen Herr Hecker gerne zur Verfügung.
Das Projekt Ladeinfrastruktur Konzept_Stadt Langenfeld wird im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität des BMDV mit insgesamt 95.200 Euro durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert. Die Förderrichtlinie wird von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt.
Die Erstellung dieser Studie wurde im Rahmen der „Förderrichtlinie Elektromobilität“ durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gefördert. Fördermittel dieser Maßnahme werden auch im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) über die europäischen Aufbau- und Resilienzfazilitäten (ARF) im Programm NextGenerationEU bereitgestellt. Die Förderrichtlinie wird von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt.
Freies Parken für Elektroautos in Langenfeld
Im Rahmen der Beschlussfassung zum Elektromobilitätskonzept der Stadt Langenfeld, wurde ebenfalls das freies Parken für Elektroautos in Langenfeld verlängert:
Das kostenfreie Parken für Elektroautos (gemäß § 2 Abs.1 des Elektromobilitätsgesetzes EmoG) in Langenfeld, auf von der Stadt oder der Stadtentwicklungsgesellschaft Langenfeld mbH bewirtschafteten, öffentlichen Parkplätzen oder Abstellanlagen mit Ausnahme der beschrankten Parkplätze, Tiefgaragen und Parkhäuser, wird bis zum 31.12.2026 verlängert.
Um das freie Parken nutzen zu können, muss ihr Fahrzeug eindeutig als Elektroauto anhand eines E-Kennzeichens oder der Langenfelder E-Auto-Plakette zu erkennen sein. Die Höchstparkdauer muss auch von Elektroautos beachtet werden. Hierzu wird die Ankunftszeit mit einer Parkscheibe angezeigt.
Parken für Elektroautos auf von der Stadtentwicklungsgesellschaft Langenfeld mbH bewirtschafteten Parkplätzen.
Für das Parken von Elektroautos auf den von der Stadtentwicklungsgesellschaft Langenfeld mbH bewirtschafteten Parkplätzen, beachten Sie bitte die Information / FAQ und unserer Homepage.