Vereinfachte Zugangsmöglichkeiten und Anhebung der Corona-Hilfen für Langenfelder Unternehmen
Die Stadt Langenfeld bietet für Unternehmen und Selbstständige weiterhin Unterstützung in der Corona-Pandemie an.
In seiner letzten Sitzung hatte der Rat der Stadt grünes Licht für vereinfachte Zugangsmöglichkeiten gegeben und eine Anhebung der Hilfen beschlossen.
Das städtische Referat Finanzen weist auf einige wesentliche Änderungen hin.
Anträge können nunmehr auch quartalsweise gestellt werden, für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2021 bis zum 30. September 2021 und für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 2021 bis zum 31. Dezember 2021.
Auch für die davor liegenden Zeiträume zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2020 sowie für das erste Quartal des Jahres 2021 (1. Januar bis 31. März 2021) sind noch Anträge möglich. Diese sollen möglichst noch bis zum 31. Juli 2021 gestellt werden. Eine notwendige Verlängerung dieser Frist kann bis zum Ende der Sommerferien (20. August 2021) aber mit dem zuständigen Referat Finanzen individuell abgestimmt werden (Tel. 02173/794-6500, E-Mail: coronahilfe.wirtschaft@langenfeld.de).
Eine weitere Änderung ist die deutliche Anhebung des möglichen Umfangs der Hilfen bei Umsatzrückgängen. Die Höchstförderung je Quartal steigt von 7.500 Euro auf nunmehr 15.000 Euro.
Außerdem weist das Referat Finanzen darauf hin, dass Zuschüsse für die pandemiegerechte Ausstattung von Gastronomiebetrieben (Maskenbeschaffung, Hygienemittel und sonstige Maßnahmen) nun quartalsweise bis zur Höhe von 4.500 Euro beantragt werden können. Die bewilligten Beträge werden dabei auf die mögliche Höchstförderung von 15.000 Euro je Quartal angerechnet.
Eine für die Gastronomie ebenfalls interessante Neuerung ist die Förderung von Heizstrahlern. „Diese ist aufgrund der negativen CO²-Bilanz zwar umstritten, es handelte sich dabei jedoch bei den Betrieben mit Außengastronomie um größere Ausgabeposten, um die Saison nach den Öffnungen 2020 auch bis deutlich in den Herbst des Jahres zu verlängern“, erklärt der verantwortliche Referatsleiter Finanzen, Torsten Nilson.
Er weist mit dem Blick auf die bisher eingegangenen Anträge zudem darauf hin, dass bei Antragstellung die notwendigen Unterlagen vollständig beigefügt sein sollten.
Alle Informationen zu den Corona-Hilfen sind weiterhin auf der eigens eingerichteten Seite
zu finden. Dort sind auch die neu gefassten Richtlinien und die Antragsformulare zu finden.