Windkraft in Langenfeld
Klimaschutz geht uns alle an
Laut Umweltbundesamt ist die Konzentration der Treibhausgase in der Atmosphäre seit Beginn der Industrialisierung stark angestiegen. Der infolge der vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen entstandene Klimawandel ist somit eine globale Herausforderung. Daher setzt die internationale Staatengemeinschaft auf ein wirksames internationales Klimaschutzabkommen, das 2020 in Kraft treten soll. Zentrale Aufgabe muss es sein, Treibhausgasemissionen zu vermindern. Ziel der deutschen Klimapolitik ist es, bis 2020 die Emissionen von Treibhausgasen um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 senken und bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent. Maßnahmen dazu zielen auf den Ausbau erneuerbarer Energiequellen und den effizienten Einsatz von Energie.
Zur Seite des Umweltbundesamtes
Atomkraft und Braunkohle nicht mehr zukunftsfähig
Spätestens seit der Katastrophe im japanischen Fukushima im März 2011 hat die internationale Staatengemeinschaft erkannt, dass Atomkraftwerke nicht beherrschbare Risiken mit sich bringen, was sich sowohl auf die Sicherheit, als auch auf die Endlagerung bezieht. Atomstrom gilt zudem als teuerste Energie.
Auch die Braunkohle, die noch eine große Rolle in der Energiegewinnung in unserer Region spielt, gilt in Puncto CO2-Emission, Energiegehalt und Landschaftszerstörung hinlänglich als nicht mehr zukunftsfähig.
Bislang ist zudem nicht abschätzbar, welche dauerhaften Kosten und Schäden durch diese beiden Arten der Energiegewinnung künftige Generationen belasten werden.
Auch gesundheitliche Risiken wie die mögliche Strahlenbelastung sind weiterhin nicht abschließend einschätzbar.
Langenfeld wurde schon vor Fukushima initiativ
Bereits 2010, also noch vor den durch die Vorfälle im japanischen Fukushima im März 2011 intensivierten bundesweiten Zielsetzungen, den Atomausstieg bis 2020 zu realisieren, hatte die Stadt Langenfeld die Bedeutung des Klima- und Umweltschutzes erkannt.
"Es ist unsere Pflicht, nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Umwelt zu hinterlassen", unterstreicht Bürgermeister Frank Schneider die Notwendigkeit, effektive Klimaschutzmaßnahmen auch vor Ort in den Städten zu ergreifen.
Vor allem der CO2-Ausstoß stellt dabei weltweit die größte Bedrohung für Klima und Umwelt dar wie aktuelle Zahlen belegen.
Zum Zahlenwerk des Bundesumweltministeriums
"Selbstverständlich werden wir allein in Langenfeld nicht das Weltklima retten. Wenn aber alle so denken, ändert sich definitiv nichts. Es ist aber nur aufrichtig, sich nach den eigenen Möglichkeiten für Maßnahmen einzusetzen, die den CO2-Ausstoß auch vor Ort verringern und zur Energiewende beitragen. Hier kann jeder Mensch einen aktiven Anteil leisten, und wir als Rat und Verwaltung nehmen dabei eine wichtige Vorbildfunktion ein", erläutert der Bürgermeister seine Haltung.
Klimaschutzkonzept beinhaltet das Ermöglichen von Windkraft in Langenfeld
Die Bestrebungen, sich auf breiter Ebene im Sinne des Klimaschutzes als Kommune aufzustellen, mündeten bereits 2011 in der Erarbeitung eines Integrierten Kommunalen Klimaschutzkonzeptes. Das Konzept finden Sie hier
Am 13.12.2011 wurde vom Rat der Stadt Langenfeld dieses Integrierte Kommunale Klimaschutzkonzept einstimmig beschlossen.
Das Konzept formuliert als geeignete Maßnahme zur Reduzierung des Kohlenstoffdioxidausstoßes und zur Förderung regenerativer Energien auch die Ermöglichung der Nutzung von Windkraft zur Stromerzeugung in Langenfeld.
Strom aus Langenfeld für Langenfeld:
2 Anlagen könnten 1.000 bis 2.000 Haushalte mit Strom versorgen
Aktuelle Berechnungen zeigen auf, dass 2 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe der aktuell von einem Investor beantragten 148 Metern zwischen 1.000 und 2.000 Haushalte mit Strom versorgen können. Der gewonnene Strom durch Windkraft kann dabei direkt ins Langenfelder Netz eingespeist werden.
Vergleichbare Werte werden auch durch die Berechnungen der Bürgerinitiative bestätigt. Eines der geplanten Windräder in Reusrath leistet laut der Berechnung von Andreas Lobb von der Bürgerinitiative "Ruhiger Horizont" zwischen 2,1 und 2,6 GWh/a. Die Rechnung zu dieser Annahme kann auf der Internetseite der Initiative eingesehen werden.
Zur Internetseite mit den Berechnungen der Initiative geht es hier
Als Annahme für den Ertrag der Anlage wurde die Windgeschwindigkeit aus dem EnergieatlasNRW zu Grunde gelegt.
Laut Aussage eines Gutachters der Firma Windtest aus Grevenbroich können die tatsächlichen Windgeschwindigkeiten von der Werten aus dem Energieatlas NRW abweichen, da es sich hierbei um eine "grobe" Modellberechnung für ganz NRW handelt. Schon bei einer Abweichung von 1 bis 2 Metern pro Sekunde Windgeschwindigkeit kann dies zu einer Änderung des Ertrags um den Faktor 2,4 führen, also ggf. mehr als doppelt so viel.
Geht man von der mittleren Annahme der Bürgerinitiative aus, erzeugt eine Anlage im Jahr ca. 2,35 Gigawattstunden Strom und könnte damit knapp 600 Haushalte mit einem Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden versorgen. Weicht die angenommene Windgeschwindigkeit auf 6 oder 7 Meter pro Sekunde ab, werden pro Windrad schon über 700 bzw. über 1200 Haushalte versorgt.
Bürgerwindräder
Mit der Beantragung von zwei Windkraftanlagen in der Reusrather Konzentrationszone belegt der interessierte Investor aus Sicht des Langenfelder Bürgermeisters eindeutig, dass sich eine Investition in Windkraft lohnen kann.
Der Forderung des Bürgermeisters, auch der Bürgerschaft die Möglichkeit einzuräumen, als Investitionsgemeinschaft von einem Windrad zu partizipieren, möchte der aktuell interessierte Investor nach eigener Aussage entsprechen. Denn zum grundsätzlichen Konzept dieses Unternehmens gehört nach dessen Angaben das Angebot von Bürgerwindrädern, also Windkraftanlagen, in die die Bürgerinnen und Bürger investieren können, um an den Renditen zu partizipieren. Dabei erhalten nach Angaben des Investors die Bürger, die in direkter Nähe der Windräder wohnen, besondere Konditionen.
Weitere Zahlen und Fakten zur Windkraft finden Sie hier
"WindDialoge" als Informationsbasis
Das Thema Windkraft beschäftigt seit 2011 auch die Langenfelderinnen und Langenfelder intensiv. In zwei WindDialogen konnten sich Interessierte durch unabhängige Gutachter zum Thema informieren. Diese Form der Einbindung und Information der Bürgerschaft ist Vorbild für die EnergieAgentur.NRW und gilt dort landesweit als "best-practice"-Beispiel.
Nähere Informationen finden Sie in den beiden unten stehenden Broschüren.
Windkraftanlagen sind in Langenfeld seit 2006 möglich
Grundsätzlich sind es Investoren und Genehmigungsbehörden (hier der Kreis Mettmann), die darüber entscheiden, ob eine Windkraftanlage gebaut wird. In der Entscheidungsmacht einer Stadt liegt ausschließlich, wo und wie eine solche Anlage gebaut werden kann.
Durch die seit dem Jahr 2006 wirksame 138. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen (über 50 Meter) auf eine sogenannte Konzentrationszone südlich des Stadtteils Reusrath im Bereich Ackerstraße/Rennstraße beschränkt. Dabei wurde 2006 eine maximale Gesamthöhe von 100 Metern festgelegt.
Neben den Zielsetzungen des kommunalen Klimaschutzkonzeptes gaben Veränderungen rechtlicher Rahmenbedingungen Anlass, die kommunale Konzentrationsflächenplanung erneut zu überprüfen.
Alternative Windkraft-Standorte wurden eingehend geprüft
Im Ergebnis einer im Jahr 2012 durch die Stadt veranlassten Untersuchung des gesamten Stadtgebietes nach für eine Windkraftnutzung geeigneten Standorten, stellten sich zwei der im Jahr 2008 neu durch die Gebietsänderung von der Stadt Monheim hinzugewonnenen Areale als potenzielle Ergänzungsstandorte für eine Windenergienutzung heraus.
Das Gutachten der Firma Ökoplan aus dem Jahr 2012 finden Sie im städtischen Ratsinformationssystem der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom 28. Juni 2012.
Für diese Flächen südlich der Wasserskianlage in Berghausen und nordöstlich des Autobahnkreuzes Monheim leitete der Rat der Stadt im Frühjahr 2013 ein Verfahren zur 148. Änderung des Flächennutzungsplanes ein, mit dem Ziel ergänzend zur bestehenden Konzentrationszone in Reusrath Windkraftnutzung an diesen Stellen zu ermöglichen.
Die gutachterlich intensiv im Verfahren geprüften Flächen an der Monheimer Stadtgrenze stellten sich aber 2014 aus Gründen des Artenschutzes und des Trinkwasserschutzes als nicht geeignet dar. Das Verfahren zur 148. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde daraufhin im September 2014 durch Beschluss des Rates eingestellt, so dass in Langenfeld weiterhin die in Reusrath ausgewiesene Konzentrationszone als einzige Fläche für eine Windkraftnutzung zur Verfügung steht.
Nutzung der Konzentrationszone durch Höhenbegrenzung in Reusrath in Frage gestellt
Als größtes Hemmnis einer Inanspruchnnahme der bestehenden Konzentrationszone in Reusrath hat sich die durch die Stadt 2006 festgeschriebene Höhenbegrenzung einer maximalen Gesamtanlagenhöhe von ca. 100m über Grund erwiesen.
Ein am Betrieb von Windkraftanlagen interessiertes Unternehmen befindet sich derzeit in einem Rechtsstreit mit dem Kreis Mettmann als Genehmigungsbehörde vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Höhenbegrenzung, um auf der Fläche der Konzentrationszone aus seiner Sicht wirtschaftlich Windkraftanlagen zu betreiben. Als wirtschaftlich wird dabei eine vom klagenden Investor beantragte Anlage mit einer Gesamthöhe von 148 Metern bezeichnet.
Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen
In einem solchen Genehmigungsverfahren werden sehr umfassend die möglichen Auswirkungen von Windkraftanlagen geprüft werden. Dies bezieht sich unter anderem auf Lärm, auf Schattenwurf, Artenschutz, den Einfluss auf Natur und Umwelt, auf Anlagensicherheit. Bevor es zu einer Genehmigung einer solchen Anlage kommt, sind also Fragen zur Sicherheit und zur Gesundheitsbeeinträchtigung sowie des Naturschutzes eingehend behandelt. Dies geschieht stets auf der Grundlage gesetzlicher Normen und dem aktuellen Stand der Technik.
Was beispielsweise den Schattenwurf angeht, so ist in den Richtlinien geregelt, dass ein schutzwürdiges Gebäude (Wohngebäude) täglich maximal 30 Minuten durch den Schattenwurf einer Windkraftanlage betroffen sein darf. Wird dieser Wert überschritten, ist die Windkraftanlage mit einer Abschaltautomatik zu versehen, die die Anlage solange abschaltet, bis die Verschattung durch entsprechende Veränderung des Sonnenstandes endet. Der Schattenwurf ist auf Basis des Sonnenstandes dabei abhängig von der Jahreszeit und würde sich im Fall der Reusrather Konzentrationszone auf ein auf das Jahr gerechnet kurzes Zeitfenster in den Wintermonaten beschränken.
Zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschall, der von Windkraftanlagen ausgeht, gibt es derzeit keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Bürgermeister bringt Entscheidung zur Höhenbegrenzung auf den Weg
Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses vom Dezember 2011, der das Ermöglichen von Windkraft beinhaltet, hat Bürgermeister Frank Schneider zu Beginn des Jahres erklärt, er wolle die Höhenbegrenzung in der Konzentrationszone Reusrath im Langenfelder Stadtrat zur Beratung stellen. Dieses Vorhaben hat in den ersten Wochen des Jahres auf verschiedenen Ebenen zu Diskussionen geführt.
"Ich sehe es als unsere Pflicht an, auch in Langenfeld Maßnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen, die von Nachhaltigkeit geprägt sind. Es wäre aus meiner Sicht unaufrichtig, von allen anderen zu fordern, Klimaschutz zu leben, sich selbst aber herauszuhalten. Das gilt vor allem für die Windkraft. Klimaschutz und Atomausstieg zu fordern und selbst keinen Anteil daran leisten zu wollen, ist der falsche Weg, um unseren Kindern eine noch lebenswerte Welt zu hinterlassen. Das Argument der mangelnden Ästhetik eines Windrades im Landschaftsbild kann dabei meiner Ansicht nach nicht das entscheidende sein. Alle, die heute die Zukunft gestalten, tragen eine gemeinsame Verantwortung, eine Welt zu hinterlassen, in der es sich auch morgen noch leben lässt", bekräftigt Bürgermeister Frank Schneider seine Haltung zum Klima- und Umweltschutz, bei dem die Windkraft auch in Langenfeld eine tragende Rolle spielt.
Windkraft beschäftigt die Menschen in Langenfeld
Schon seit der vom Stadtrat beschlossenen Ermöglichung von Windkraft mit dem Beschluss des Klimaschutzkonzeptes im Dezember 2011 beschäftigt das Thema Windkraft die Menschen in Langenfeld.
In einer Pressemitteilung vom Januar 2015 äußerte sich der BUND Langenfeld dazu.
Die Pressemitteilung des BUND finden Sie hier
Außerdem hat sich in Reusrath 2011 die Bürgerinitiative "Ruhiger-Horizont-Reusrath" gegründet.
Link zur Internetseite der Initiative: www.ruhiger-horizont-reusrath.de
Flächennutzungsplanänderung von Ratsmehrheit abgelehnt
"Für das neue Jahr habe ich es mir zum Ziel gesetzt, eine Entscheidung in Sachen Windenergie in Langenfeld herbeizuführen. Aus diesem Grund werde ich bei nächster Gelegenheit dem Stadtrat vorschlagen, durch eine Veränderung der Höhenbegrenzung Windkraft in Reusrath zu ermöglichen", sagte Bürgermeister Frank Schneider in seiner Neujahrsansprache am 11. Januar 2015.
Für eine Änderung der Höhenbegrenzung bedurfte es einer Änderung des Flächennutzungsplanes. Ein entsprechender Antrag, den die Verwaltung im Rahmen der letzten Ratssitzung am 16. Juni 2015 eingebracht hatte, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Zwei Windkraftanlagen in der Konzentrationszone Reusrath genehmigt
Mit Datum vom 21.12.2016 hat der Kreis Mettmann die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und für den Betrieb von zwei Windkraftanlagen in der Windkraftkonzentrationszone Reusrath ausgesprochen. Die Anlagen halten mit einer Höhe von knapp unter 100 Metern die von der Stadt im Flächennutzungsplan festgelegte Höhenbegrenzung ein, so dass der Rat der Stadt im Genehmigungsverfahren hierzu sein Einvernehmen nach dem Baugesetzbuch erteilt hat.