Eingeschränkte Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt
Veröffentlicht am:
22.06.2021
Laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung besteht seit dieser Woche in Langenfeld aufgrund der geltenden Inzidenzstufe 1 auf dem Wochenmarkt nur noch eine Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen.
Das bedeutet, dass Händler wie Kunden am Marktstand und in der Warteschlange weiterhin eine Alltagsmaske tragen müssen. Das gilt auch für Warteschlangen vor Einzelhandelsgeschäften in der Fußgängerzone, die durch die Personenobergrenzen zu Stoßzeiten immer noch entstehen.
Das reine Überqueren des Wochenmarktes ist nun aber ohne Alltagsmaske zulässig.
Große Plakataufsteller informieren auf dem Wochenmarkt über die Neuregelung. Ordnungsamt-Mitarbeiter werden vor Ort die Einhaltung sicherstellen.