Elternbeiträge
Für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtungen in Langenfeld Rhld wird ein Elternbeitrag erhoben. Dieser Beitrag ist von den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten gemäß der jeweils gültigen Elternbeitragssatzung der Stadt Langenfeld zu entrichten.
Die Höhe des Elternbeitrags richtet sich nach dem gewählten Betreuungsumfang, dem Alter des Kindes sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern.
Der Elternbeitrag ist auch dann zu zahlen, wenn das Kind vorübergehend nicht an der Betreuung teilnimmt – beispielsweise wegen Urlaub oder Krankheit.
Die letzten beiden KITA-Jahre vor der Einschulung sind gemäß den Regelungen des KiBiz NRW (Kinderbildungsgesetz) beitragsfrei