Land NRW bringt Steuererleichterungen für Flutopfer auf den Weg
Information des Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW vom 11.08.2021:
Um von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen mit einem besonders hohen Finanzierungsbedarf möglichst schnell und unbürokratisch unterstützen zu können, haben das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium, die NRW.BANK und die Bürgschaftsbank NRW gemeinsam eine neue „Akutberatungsstelle Hochwasserhilfe“ eingerichtet. Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.nrwbank.de/de/die-nrw-bank/dafuer-stehen-wir/unwetter-hilfe/#gro%C3%9Fe%20Unternehmen
Unternehmen und Freiberufler, die unmittelbar und mittelbar von der Flutkatastrophe betroffen sind und einen Finanzierungsbedarf von 100.000 Euro oder mehr haben, können sich für eine Erstberatung an folgende E-Mail wenden: Hochwasser-NRW@nrwbank.de. Um schnell und effizient Rückmeldungen geben zu können, sind folgende Erstinformationen zum Vorhaben nötig:
- Kurzbeschreibung des Unternehmens (Sitz, PLZ, Rechtsform, Branche, Gründungsjahr, Jahresumsatz, Mitarbeiterzahl)
- Finanzierungshöhe
- Kurzbeschreibung des Hochwasserschadens und Schadenshöhe
- Wesentliche geplante Maßnahmen
Dieses Angebot soll dazu beitragen, dass betroffene Unternehmen schnell wieder handlungsfähig werden, und kann beispielsweise eine Übergangsfinanzierung bis zur Auszahlungen staatlicher Hochwasser-Hilfen darstellen.
Steuererleichterungen
Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen verlängert steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe vom 14./ 15. Juli 2021, Information des Landes NRW vom 03.01.2022:
Das nordrhein-westfälische Finanzministerium hat Steuererleichterungen für Flutopfer auf den Weg gebracht. Nähere Informationen finden Sie unter
Dazu gehören u. a. Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, davon profitieren Wirtschaft und Privatpersonen. Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an dem eigengenutzten Wohneigentum können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Darüber hinaus gibt es großzügige Möglichkeiten für die Abzugsfähigkeit von Spenden. Zusätzlich sind die Finanzämter angehalten, den Bürgerinnen und Bürgern insbesondere durch die Stundung von Steuern und die Herabsetzung von Vorauszahlungen entgegenzukommen. Für die steuerlichen Hilfsmaßnahmen können sich Betroffene von der Hochwasser-Katastrophe mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen.
Zur Pressemitteilung Finanzverwaltung NRW unter
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-gewaehrt-steuerliche-entlastungen
Informationen der Landesregierung NRW:
Informationen der IHK für Unternehmen:
Informationen der NRW.Bank:
https://nrwbank.de/de/die-nrw-bank/dafuer-stehen-wir/unwetter-hilfe/
Wie schon in der vergangenen Woche legt die Stadtverwaltung allen Hauseigentümern die seit 2018 auf der städtischen Internetseite herunterladbaren Broschüren zum Schutz des eigenen Hauses und zum richtigen Verhalten bei Starkregen ans Herz, die bei uns im direkten Download zu finden sind:
Wie schütze ich mein Haus vor Starkregen- und Hochwasserfolgen?
Wie verhalte ich mich bei Starkregen und Hochwasser richtig?
Informationen der Landesregierung NRW unter www.land.nrw
Informationen des Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW unter www.wirtschaft.nrw