Geschwindigkeitskontrolle ist ein Ergebnis der Unfallkommission
In einigen öffentlichen Medien wird aktuell die Geschwindigkeitskontrolle vor dem Kreuzungsbereich Bergische Landstraße, Hardt, Schneiderstraße thematisiert.
Die Stadt Langenfeld möchte dazu aufklärend informieren:
Die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Bergischen Landstraße vor dem Kreuzungsbereich Hardt ist ein Ergebnis aus den Beratungen der Unfallkommission, die sich dazu im vergangenen Jahr entschieden hatte (Mitglieder: Stadt Langenfeld, Landesbetrieb StraßenNRW, Kreis Mettmann, Kreispolizeibehörde).
Die Stadt Langenfeld ist die anordnende Behörde der dort festgelegten Geschwindigkeitsbegrenzung.
Mit der Einführung dieser Tempobegrenzung an einem Unfallschwerpunkt geht selbstverständlich auch eine entsprechende, regelmäßige Kontrolle einher.
Diese wird ausschließlich vom Kreis Mettmann durchgeführt. Es fließt hierbei kein Euro in den städtischen Haushalt.
Der Standort des 30er-Schildes soll noch ein Stück weiter in die Bergische Landstraße hineingezogen werden, um es noch früher erkennen zu können.
Eine entsprechende Umsetzung ist in Richtung des Landesbetriebes StraßenNRW formuliert.
