Nächste Lockerungsschritte mit neuer Coronaschutzverordnung ab Freitag
Mit der bereits am Mittwoch veröffentlichen Coronaschutzverordnung des Landes NRW werden ab dem morgigen Freitag die nächsten Lockerungsschritte in Kraft gesetzt. Davon betroffen sind neben Handel, Handwerk und Gastronomie auch die Bereiche Sport, Kultur und Freizeit.
Mit 3G-Zugangsregelung nun auch mehr möglich für Nicht-Immunisierte
Dabei wird der Zugang in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungsangeboten ebenso auf 3G (geimpft, genesen, getestet) gelockert, wie in Museen, Ausstellungen, Konzerten, Kinos und sonstige Kulturveranstaltungen. Das bedeutet, dass zweifach und dreifach geimpfte Personen ohne Test, aber auch nicht-immunisierte Personen nun mit einem tagesaktuellen und zertifizierten, negativen Antigentest die genannten Angebote wahrnehmen können.
Das gilt ab Freitag dann auch für den Sport im Innen- und Außenbereich (auch Fitness-Studios) sowohl für Aktive, als auch für Zuschauende beim Besuch eines Sportevents. Auch der Freizeitbereich kann nun weitgehend nach 3G-Regel genutzt werden.
Maske bleibt innen Pflicht
In Innenräumen gilt grundsätzlich weiterhin eine Maskenpflicht, in der Gastronomie bis zum Sitzplatz, im Fitness-Studio bis zur Kursfläche oder zum Sportgerät.
Auch im Einzelhandel sind weiterhin Masken zu tragen und der Abstand von 1,5 Metern zu wahren. Das Tragen einer FFP2-Maske wird dringend empfohlen.
Minderjährige von allen Zugangsbeschränkungen befreit
Ab morgen sind darüber hinaus alle minderjährigen Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren grundsätzlich von allen Zugangsbeschränkungen nach 2G oder 3G befreit, solange dies im Rahmen der maximalen Teilnehmerzahl zulässig relevant wird. Wo eine Maskenpflicht besteht, gilt diese ab dem Schuleintrittsalter aber auch für Kinder und Jugendlichen weiter.
2G+ nur noch in wenigen Bereichen
Gänzlich verzichtet wird aktuell auf die 2G+ Regelung (geimpft oder genesen und tagesaktuell und zertifiziert getestet) aber noch nicht, da es noch einige Bereiche gibt, in denen weiterhin ein erhöhtes Infektionsrisiko bestehen kann. Dazu gehören die Besuche von Clubs und Diskotheken und Volksfesten und vergleichbare Freizeitveranstaltungen sowie private Feiern mit Tanz wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern.
Mehr Teilnehmende bei Veranstaltungen möglich
Spürbare Lockerungen gibt es ab dem 4. März 2022 auch für den Veranstaltungsbereich. Kleine Events bis 1.000 Teilnehmende sind nun auch mit 3G möglich. Wird in dieser Größenordnung 2G+ gewährleistet, kann auf Masken verzichtet werden.
In Innenräumen kann bei Großveranstaltungen ab 1.000 Teilnehmenden unter Einhaltung von 2G+ und Maskenpflicht nun die Gesamtkapazität des Veranstaltungsortes zu bis zu 60 Prozent genutzt werden.
Detailinfos gibt es in der
Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der ab 04.03.2022 gültigen Fassung