Ordnungsamt führt Alkohol-Testkäufe durch
Wichtiger Baustein des Programms „Zero Suff – Alkoholprävention bei Jugendlichen in Langenfeld“ sind die Testkäufe bei den potenziellen Bezugsquellen. Kurz vor den Karnevalstagen führte das Referat Ordnung daher erneut Testkäufe mit dem Schwerpunkt auf Einzelhandel und Kioske durch. So wurden Anfang der Woche wieder zwölf Verkaufsstellen kontrolliert. Während im Einzelhandel und bei Discountern erfreulicherweise keine Verkäufe stattfanden, gaben 25 Prozent der überprüften Kioskbetriebe hochprozentigen Alkohol ohne ausreichende Alters- und somit Jugendschutzkontrolle ab.
„Das Ergebnis ist zwar nicht repräsentativ, zeigt aber, dass der Verkauf von Tabak und Alkohol an Jugendliche noch nicht streng genug von den Ladenbetreibern kontrolliert wird. Allerdings ist die Quote deutlich besser als bei den bisherigen Testkäufen in Langenfeld“, resümiert Oliver Konsierke, Einsatzleiter der Aktion und Referatsleiter Ordnung.
Zwar gaben sich die unmittelbar nach dem Testkauf angesprochenen Händler einsichtig, dennoch erhalten sowohl die Ladenbesitzer als auch gegebenenfalls die jeweiligen Verkäufer in den nächsten Tagen eine Anhörung zu dem Verstoß. „Hier werden empfindliche Bußgelder folgen“, betont der Erste Beigeordnete und zuständige Fachbereichsleiter Christian Benzrath.
Insbesondere an Karneval, aber auch während verschiedener großer Veranstaltungen werden Mitarbeitende des Referates Ordnung auch an den Verkaufsstellen eingesetzt, um konkrete Verkaufsvorgänge zu beobachten und anschließend das Alter der jugendlichen Käufer zu prüfen. Dadurch wurden mehrfach Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz nachgewiesen und Bußgeldverfahren ermöglicht. Diesmal hingegen waren wieder minderjährige Testkäufer direkt unterwegs.
Bei der Durchführung berücksichtigt das Referat Ordnung die Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz zu Testkäufen mit Minderjährigen. Den jugendlichen Testkäufern wird während des gesamten Zeitraums der Testkäufe mindestens ein Mitarbeiter zur Seite stehen. Für den Fall, dass die Jugendlichen den Kauf von Alkohol oder Tabak abwickeln können, wird die Ware unmittelbar nach Verlassen des Geschäftes von den Einsatzkräften übernommen. Die Jugendlichen täuschen bezüglich ihres Alters nicht und werden auch nicht, zum Beispiel durch Kleidung, den Anschein erwecken, als wären sie älter. Die Rückabwicklung des Kaufs wird sofort nach der Konfrontation des Verkäufers mit dem Verstoß erfolgen.